A 1 Lückenschluss
Projekt: A 1 Lückenschluss zwischen Kelberg (RP) und Blankenheim (NRW)
Begründung der Maßnahme
Die Nord-Süd-Verbindung der A 1 führt von der Ostsee bis zur französischen Grenze bei Saarbrücken und gehört, besonders für den internationalen Transitverkehr auf der Route von Skandinavien nach Spanien, zu den wichtigsten Bundesautobahnen Deutschlands.
Die Lücke im europäischen Fernstraßennetz im Zuge der Autobahn 1 zwischen dem Autobahndreieck Vulkaneifel bei Mehren und Blankenheim in Nordrhein-Westfalen konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich verkleinert werden. Vom Autobahndreieck Vulkaneifeil bis zur Anschlussstelle Kelberg (B 410) ist die A 1 bereits fertiggestellt.
In der Eifel besteht zwischen Kelberg in Rheinland-Pfalz und Blankenheim in Nordrhein-Westfalen noch eine Lücke von rund 25 Kilometern.
Dieser Streckenzug ist im aktuell gültigen Bedarfsplan des Bundes im „Vordringlichen Bedarf“ (weitgehend mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag) und damit mit höchster Dringlichkeit eingestuft.
In der derzeitigen Situation muss der Verkehr Umwege über benachbarte Bundes- und Landesstraßen in Kauf nehmen, womit eine starke Belastung der Ausweichstrecken und insbesondere der Ortsdurchfahrten einhergeht.
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betreiben für den fehlenden Streckenzug gemeinsam die erforderlichen Planungen, wobei die Federführung für die südlichen rund 10 Kilometer in Rheinland-Pfalz und für die nördlichen rund 15 Kilometer in Nordrhein-Westfalen liegt.
Die den Planungen derzeit zugrunde liegende Linie ist das Ergebnis jahrelanger Abwägungs- und Abstimmungsprozesse mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten wie Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit.
Durch den Bau des Autobahnteilstücks werden das nachgeordnete Straßennetz sowie die Ortsdurchfahrten von Lärm und Abgasen entlastet.
Ein weiterer wichtiger Grund für den Neubau sind die zu erwartenden Verkehrsströme: Prognosen haben ergeben, dass im Bereich des A1 Lückenschlusses ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von rd. 24.000 bis 30.000 Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, mit erheblichem Schwerlastanteil.
Der Lückenschluss entlastet den Korridor von der A 61 bis in den Raum A 60 / B 51.
Die Umsetzung der Planung führt zum Wegfall von vermeidbaren Umwegen und zur Entlastung im untergeordneten Strassennetz, bis hin zu den Ortsdurchfahrten.
Die Region in im Bereich Nordeifel / Zentraleifel ist derzeit strukturell benachteiligt. Durch die Schließung der Lücke der A 1 werden sowohl die Erreichbarkeit der Region wesentlich verbessert und als auch Wirtschaft und Tourismus gestärkt. Dies schafft Arbeitsplätze und lässt Ansiedlungen in der Region attraktiver werden.
Verlauf der Strecke
Der Lückenschluss der A 1 wird in drei Abschnitten geplant:
- Abschnitt 1:
Anschlussstelle Lommersdorf bis Anschlussstelle Blankenheim
Zuständig: Straßen NRW - Abschnitt 2:
Anschlussstelle Adenau bis Anschlussstelle Lommersdorf
Zuständig: Straßen NRW - Abschnitt 3:
Anschlussstelle Kelberg (B 410) bis Anschlussstelle Adenau (L 10)
Zuständig: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau
Das Land Rheinland-Pfalz betreibt federführend die Planung des rund 10 Kilometer langen Abschnitts zwischen der Anschlussstelle Kelberg (B 410) und der Anschlussstelle Adenau (L 10). Zurzeit werden nach Abstimmung des Planungsentwurfs mit dem Bundesverkehrsministerium die Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt erstellt. Dazu zählen insbesondere die Abarbeitung der Prüfaufträge des Bundes, die Aktualisierung der naturschutzfachlichen Kartierungen und der Verträglichkeitsprüfungen, Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechung und eine Optimierung des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes.
Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung der Grunderwerbsunterlagen. Parallel dazu läuft die Bewertung des Projekts im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans.
Visualisierung
Historie
Erste Überlegungen für den Lückenschluss der A 1 reichen weit ins 20. Jahrhundert zurück.
2002
Erste Offenlage im Planfeststellungsverfahren, es werden rund 490 Einwendungen vorgebracht. Sie richten sich insbesondere gegen Umfang und Lage von landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen
Während der Einwendungsbearbeitung entsteht eine neue Rechtslage:
- EU – Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht
- Wesentlich strengere Regelungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz
- Neue Gerichtsurteile zum europäischen / nationalen Gebiets- und Artenschutz
- Neue Regelwerke im technischen Bereich
Insbesondere die Änderungen auf Ebene der EU führen zu großen zeitlichen Auswirkungen. Die Umsetzung in nationales Recht hat Auswirkungen bis hin zu Landesverordnungen.
Ende 2008
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind soweit konkretisiert, um die erforderliche komplette Überarbeitung der Planunterlagen durchzuführen. Darüber hinaus erfolgen weitere Untersuchungen, die in den Planunterlagen berücksichtigt werden:
- Luftschadstoffuntersuchung
- Schalltechnische Untersuchungen
- Verkehrsuntersuchungen
- Alternativenprüfung
- Untersuchungen zur Nullvariante
- Untersuchungen der kumulativen Wirkungen (Natura 2000)
- Bericht zum „Besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag“
Mai 2012
Nach Abschluss der Arbeiten und Vorabstimmung mit den Fachbehörden erfolgt die Vorlage des RE-Vorentwurfs beim rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium
April 2013
Der RE-Vorentwurf wird zum Bundesverkehrsministerium weitergeleitet
August 2014
Unter Einbeziehung des Bundesverkehrsministeriums genehmigt das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz den RE-Vorentwurf, so dass nun die Planfeststellungsunterlagen erstellt werden können
Aktuell
Erstellung der Planfeststellungsunterlagen
Die Unterlagen sollen in Kürze fertiggestellt werden, so dass anschließend die Offenlage im Anhörverfahren der Planfeststellung beantragt werden kann.