B 54 Ortsumgehung Flacht-Niederneisen
Projekt: Neubau der Ortsumgehung Flacht-NiederneisenGrund der Maßnahme
Die Bundesstraße 54 ist eine Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion. Sie beginnt in Wiesbaden und verläuft durch Taunus und Westerwald bis nach Siegen und von dort weiter am Ruhrgebiet vorbei bis zur Niederländischen Grenze bei Enschede.
Im Bereich der Ortslagen Flacht und Niederneisen weist die B 54 derzeit eine Verkehrsbelastung von 11.733 KFZ/24h auf. Die Schwerverkehrsbelastung liegt dabei bei sieben Prozent bzw. 822 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verkehrsbelastung von Bundesstraßen in Rheinland-Pfalz liegt bei rund 8.300 KFZ/24h.
Eine auf das Jahr 2025 projektierte Verkehrsprognose geht davon aus, dass der Verkehr in den Ortslagen um rund 9 Prozent auf dann 12.792 KFZ/24h ansteigt. Durch den Bau einer Ortsumgehung würden deutliche Entlastungswirkungen für die Ortslagen erreicht. Die Verkehrsuntersuchung weist ein Verlagerungspotential von ca. 70-80 Prozent aus. Das bedeutet, dass sich nach dem Bau einer Ortsumgehung die Verkehrsbelastung der Ortslagen Flacht und Niederneisen auf rund 2700 KFZ/24h reduzieren würde.
Bedingt durch das hohe Verlagerungspotential weist der Bau der Ortsumgehung bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung ein hohes Nutzen / Kosten Verhältnis auf und wurde deshalb in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes eingestellt. Damit einhergehend hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Niederlassung Diez (LBM Diez), den Auftrag erhalten, das Projekt verkehrsplanerisch anzugehen.
Planungsstand
Durch den LBM Diez sind bisher eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt worden. Im Rahmen der UVS wurden insgesamt sechs Umgehungsvarianten erstellt und in naturschutzfachlicher Hinsicht bewertet. Die Linienplanung ist somit abgeschlossen.
Im Anschluss daran wurde das Raumordnungsverfahren von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) durchgeführt.
Mit diesem Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Dabei sind die Träger öffentlicher Belange (TÖB), unter anderem, alle von der Maßnahme berührten Gemeinden, Gemeindeverbände, Behörden und öffentliche Planungsträger sowie die anerkannten Naturschutzvereine zu beteiligen.
Erstmalig wurde sich für eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren entschieden. Hierzu lagen die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Hahnstätten und in der Verbandsgemeinde Diez aus. Von der Maßnahme betroffene Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 20.03.2015 die Möglichkeit eine Stellungnahme in der VG Hahnstätten abzugeben. Die Frist zur Stellungnahme in der VG Diez endete am 25.03.2015. Bis zum Ende der Frist sind insgesamt 1.160 Stellungnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Davon waren 988 für eine Umgehung und 172 dagegen.
Die SGD Nord hat alle Stellungnahmen der TÖB und der Privaten gesichtet und im August 2015 einen Sachstandsbericht mit noch offenen Fragen an den LBM Diez übergeben. Neben Fragen zur Vorzugsvariante, der Verkehrsuntersuchung, der Möglichkeit einer Westumfahrung und der Anbindung an eine mögliche Südumgehung Limburg wurde auf die Erforderlichkeit eines Zielabweichungsverfahrens hingewiesen.
Die Fragen wurden mit einer Stellungnahme durch den LBM Diez im November 2015 umfassend beantwortet.
Sobald das Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsplan (LEP IV) beantragt wurde und dem Antrag stattgegeben wird, kann der raumordnerische Entscheid gefasst werden.
Nach derzeitigem Stand bleibt die OU Flacht-Niederneisen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030, so dass im Anschluss an den Entscheid die Vorzugsvariante geplant werden kann.