FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Fernleihe
Bitte beachten Sie auch unsere Hilfe Schritt für Schritt.
Was ist die Fernleihe?
Die Fernleihe bietet Ihnen die Möglichkeit, Literatur, die Sie im Landesbibliothekszentrum oder am Ort nicht finden können, komfortabel von jedem Internet-Zugang aus in einer anderen Bibliothek zu bestellen.
Die Bedingungen des Deutschen Leihverkehrs sind in der Leihverkehrsordnung (pdf-Datei) geregelt. Darin ist u.a. der Zweck des Leihverkehrs angegeben: Er dienst hauptsächlich der Forschung und Lehre, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsarbeit.
Bestellte Medien werden an die von Ihnen während des Bestellvorgangs ausgewählte LBZ-Bibliothek geliefert, wo Sie sie abholen können.
Wie funktioniert die Bestellung über die Fernleihe
Wenn Sie den gewünschten Titel in der Digitalen Bibliothek gefunden haben, wird Ihnen über Verfügbarkeit ermitteln angezeigt, in welchen Bibliotheken der Titel vorhanden ist. Wenn Sie den Button Fernleihe betätigen, werden die bibliographischen Daten in eine Bestellmaske übertragen. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, weitere Angaben zu machen, z.B. ob Sie auch mit anderen Ausgaben oder Auflagen einverstanden sind.
Falls Sie sich als Gast eingeloggt haben, fordert das System Sie dazu auf, sich zu identifizieren. Wenn Sie noch keinen Benutzerausweis des Landesbibliothekszentrums besitzen, melden Sie sich bitte zuerst an.
Vor dem Abschluss der Bestellung müssen Sie noch eine Transaktionsnummer eintragen, die Sie in Ihrer Bibliothek erwerben können. Sie dient zur Abrechnung der bei der Fernleihe anfallenden Auslagenpauschale.
Wenn Ihre Bestellung erfolgreich abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung vom System, das Ihrer Bestellung auch eine Nummer zuteilt. Über diese Nummer oder über die Transaktionsnummer können Sie sich über den Bearbeitungsstand Ihrer Fernleihe über Ihr Fernleihkonto in der Digitalen Bibliothek informieren.
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Was kostet eine Fernleihbestellung?
Die Auslagenpauschale für die Fernleihbestellung beträgt 1Euro. Die Abrechnung erfolgt über sogenannte Transaktionsnummern (TANs), die Sie in Ihrer Bibliothek oder über ein Bestellformular erwerben müssen, bevor Sie eine Fernleihbestellung tätigen können.
Weitere Kosten entstehen normalerweise nur bei umfangreichen oder wertvollen Lieferungen.
Bestellen Sie Aufsätze, werden in der Regel 20 Vorlagenseiten ohne zusätzliche Kosten geliefert.
Sie beschleunigen die Lieferung, wenn Sie während des Bestellvorgangs eintragen, bis zu welchem Betrag Sie die Kosten übernehmen. Wir empfehlen Ihnen den Eintrag von 8 Euro. Durch diese Einverständniserklärung sollen sich in der Regel Rückfragen zur Kostenübernahme bei Kopienversand erübrigen.
Was ist bei einer Vormerkung im Leihverkehr zu beachten?
Wenn Sie eine Fernleihbestellung aufgeben wird zunächst versucht, verfügbare Exemplare zu ermitteln. Häufig sind Medien entliehen.
Wir können bei der besitzenden Bibliothek dann um Vormerkung bitten.
Zuvor recherchieren wir das voraussichtliche Rückgabedatum und wählen den für Sie günstigsten Termin aus. Allerdings können wir diesen Termin nicht beeinflussen.
Sie können unter den "Lieferbedingungen" in dem Feld "Hinweise an Ihre Bibliothek" eintragen, bis zu welchem Zeitpunkt für Sie eine Lieferung sinnvoll ist. Wir prüfen dann, ob eine Vormerkanfrage erfolgversprechend ist.
Was sind TANs und wo bekommen Sie diese?
Die Auslagenpauschale für die Fernleihe wird im Landesbibliothekszentrum über Transaktionsnummern, sogenannte TANs, abgerechnet. Diese können Sie in Ihrer Bibliothek oder über ein Bestellformular erwerben.
Die Gültigkeit der Transaktionsnummern ist momentan unbegrenzt. Die Transaktionsnummern werden beim Absetzen einer Bestellung entwertet.
Das System fordert Sie während des Bestellvorgangs auf, eine TAN einzugeben. Tippen Sie dann eine Ihrer Nummern ein. Das System überprüft, ob die Angaben, mit denen Sie sich eingeloggt haben, mit der TAN zusammenpassen, d.h. ob die TAN tatsächlich vom Landesbibliothekszentrum stammt und Sie dort als Benutzerin oder Benutzer angemeldet sind. Erst nachdem dies überprüft wurde, kann Ihre Bestellung weitergeleitet werden.
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Können TANs ein zweites Mal benutzt werden?
Nein. Über die Transaktionsnummern verrechnen wir die Gebühr, die zur Aufgabe einer Fernleihbestellung berechtigt. Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, wird die TAN nach dem Absetzen der Bestellung entwertet und kann daher auch nicht wieder benutzt werden.
Dies gilt auch, wenn die Fernleihbestellung, für die die Transaktionsnummer ursprünglich verwendet wurde, nicht zu einer Lieferung führte.
Wie können Sie sich über den Bearbeitungsstand Ihrer Bestellung informieren?
Sie können den Bearbeitungsstand einer Fernleihbestellung abrufen, indem Sie in der Digitalen Bibliothek im Menüpunkt Fernleihe Ihr Fernleihkonto einsehen. Ihre Bestellungen sind getrennt nach Aufsätzen und Büchern.
Bitte beachten Sie, dass beim Versand von Medien noch einige Tage vergehen können, bis diese in Ihrer Bibliothek eintreffen.
Wie lange dauert es, bis eine Fernleihe geliefert wird?
Eine Aussage über die Lieferfristen bei Fernleihen zu treffen, ist sehr schwierig.
Es gibt Medien, die in vielen Bibliotheken vorhanden sind und gleich aus der zuerst angefragten geliefert werden können; andere Titel sind unter Umständen nur in zwei Spezialbibliotheken vorhanden und werden gar nicht ausgeliehen.
In der Mehrzahl der Fälle sind Buchbestellungen jedoch nach ca. 10 Tagen abholbar.
Bei Aufsatzbestellungen erfolgt eine Lieferung in den meisten Fällen innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Wie werden Sie benachrichtigt, wenn Ihre Fernleih-Lieferung eingetroffen ist?
Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Bestellung für Sie zur Abholung bereit liegt. Wenn Sie Ihrer Bibliothek keine E-Mail-Adresse angegeben haben oder wenn Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, werden Sie postalisch benachrichtigt (gegen Portoersatz).
Bestellte Medien bleiben 14 Öffnungstage zur Abholung liegen.
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Warum werden Aufsätze nicht als PDF-Datei bereitgestellt?
Bibliotheken würden das gerne tun und hatten dies auch schon realiert: Seit Einführung der elektronischen Fernleihe sind die Bibliotheken mehr und mehr dazu übergegangen, Zeitschriftenaufsätze elektronisch an den Endkunden zu versenden. Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führten ab dem 1. Januar 2008 allerdings zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr.
Verantwortlich hierfür ist der neu eingeführte § 53a UrhG, wo der Dokumentenlieferdienst der Bibliotheken erstmals gesetzlich geregelt ist. Danach ist auch die elektronische Versendung erlaubt, unterliegt aber entscheidenden Einschränkungen: Sobald ein Anbieter seine Publikationen selbst im Internet zugänglich macht und den Bibliotheken Nutzungsrechte zu "angemessenen Bedingungen" anbietet,dürfen diese Dokumente nicht mehr per E-Mail oder FTP-Download transferiert werden. "Angemessene Bedingungen" sollen dann vorliegen, wenn keine überhöhten Preise verlangt werden.
Da somit in § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt geregelt sind, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grunde wird es bis auf weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.
Wie lange ist die Leihfrist und können Fernleihmedien verlängert werden?
Die Leihfrist wird von den einzelnen Lieferbibliotheken unterschiedlich festgesetzt. Das Landesbibliothekszentrum gibt die Bedingungen bezüglich Leihfrist, Benutzungsauflagen oder Kopierverbot der besitzenden Bibliothek an die Benutzerin oder den Benutzer weiter. Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen . Bei der Abholung des Mediums erhalten Sie einen Fristzettel, der die Leihfrist und ggf. die besonderen Benutzungsbedingungen enthält. Da das Landesbibliothekszentrum diesen Zettel zur Bearbeitung Ihrer Fernleihe benötigt, bitte unbedingt im Medium belassen.
Falls Sie ein Medium über die Leihfrist hinaus benötigen, starten Sie einen Verlängerungsversuch bitte vor Ablauf der Leihfrist über Ihr Benutzerkonto im Katalog des Landesbibliothekszentrums.
Die Verlängerung von Fernleihmedien erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der besitzenden Bibliothek.
Falls der Verlängerungsantrag abgelehnt wird, benachrichtigen wir Sie. In diesem Fall muss die Rückgabe innerhalb einer Woche erfolgen.
Ist die Leihfrist bereits abgelaufen, ist eine Fristverlängerung nicht möglich.
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Gibt es Einschränkungen für die Benutzung von über Fernleihe entliehenen Medien?
Die gebende Bibliothek kann die Benutzung der Medien, die sie über Fernleihe an das Landesbibliothekszentrum geliefert hat, mit Auflagen versehen, indem sie zum Beispiel nur die Benutzung im Lesesaal gestattet, ein Kopierverbot erlässt usw.
Das Landesbibliothekszentrum muss diese Einschränkungen an ihre Benutzerinnen und Benutzer weitergeben.
Was ist bei der Bestellung von Aufsätzen zu beachten?
Geben Sie die Angaben zum Aufsatz in das erscheinende Eingabeformular möglichst vollständig ein. Fehlende Angaben können dazu führen, dass die Lieferbibliothek den Artikel nicht findet.
Die Lieferung erfolgt als Papierkopie zur Abholung in Ihrer LBZ-Teilbibliothek.
Sie können von dem Eintreffen der Kopien benachrichtigt werden - kostenlos per E-Mail bzw. gegen Portoerstattung per Post.
Kopien liegen vier Wochen zur Abholung für Sie bereit.
Falls eine Meldung erscheint, dass die Zeitschrift lokal vorhanden ist, prüfen Sie bitte, ob auch das von Ihnen gewünschte Jahr in der jeweiligen Bibliothek nachgewiesen ist. Eine Bestellung über die Fernleihe ist nur möglich, wenn ein Jahrgang in der Heimatbibliothek nicht vorhanden ist.
Welche Titel können Sie über Fernleihe nicht bestellen?
Die Bestimmungen für den Fernleihverkehr in Deutschland sind in der Leihverkehrsordnung (pdf-Datei) geregelt. Diese bestimmt unter anderem auch, welche Titel nicht in den Fernleihverkehr gehen dürfen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- Literatur, die in Ihrer Bibliothek oder einer anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek am Ort vorhanden ist
- Werke, die im Buchhandel zu geringem Preis erhältlich sind. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass die Bearbeitung der Fernleihe in diesem Fall teurer als der Kauf des Buches wäre. Derzeit liegt die Preisgrenze bei 15 Euro. Möchten Sie den Preis eines Werkes schon bei Ihrer Recherche und Bestellaufgabe prüfen, können Sie die Fernleihe auch über den Menüpunkt Suche absetzen: Bei Wie komme ich dran? wird auch der Preis im Buchhandel abgefragt
- Werke von besonderem Wert, insbesondere des 16. und 17. Jahrhunderts. Die meisten Bibliotheken haben darüber hinaus Werke, die vor 1800 erschienen sind, von der Fernleihe ausgenommen. Kopien oder Mikroverfilmungen können aber meist angefertigt werden
- Werke außergewöhnlichen Formats
- Loseblattausgaben und ungebundene Periodika
- Lesesaalbestände
- Werke in schlechtem Erhaltungszustand
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Was müssen Sie tun, wenn Sie den gesuchten Titel nicht in der Datenbank finden können, aber das Medium trotzdem bestellen möchten?
Falls der von Ihnen gesuchte Titel in der Datenbank nicht nachgewiesen ist, können Sie im Menüpunkt Fernleihe im Anschluss an die erfolglose Recherche die bibliographischen Daten auch in eine freie Maske eintragen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung und Lieferung einer solchen Bestellung länger dauern kann, weil diese Bestellung nachbearbeitet werden muss.
An wen können Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden?
Kontakt:
Name
|
Telefonnummer
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E-Mail
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Landesbibliothekszentrum / Bibliotheca Bipontina
|
06332 16403
|
bipontina@lbz-rlp.de
|
Landesbibliothekszentrum / Pfälzische Landesbibliothek
|
06232 9006 - 224
|
info.plb@lbz-rlp.de
|
Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek
|
0261 91500 - 400
|
info.rlb@lbz-rlp.de
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