Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mayen, zuletzt geändert am 15.07.2015
Gebührensatzung
über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mayen, zuletzt geändert am 15.07.2015
Der Stadtrat der Stadt Mayen hat am 15.07.2015 auf Grund des § 24 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für
die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mayen beschlossen, die hiermit
bekanntgemacht wird:
§ 1 Allgemeines
§ 2 Zahlungspflicht
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
§ 4 Bestattungsgebühren in besonderen Fällen
§ 5 Reihengräber
§ 6 Anonyme Grabstätten
§ 6 a Rasengräber
§ 6 b gärtnerisch betreute Grabanlage mit
privatrechtlichen Pflegevertrag
§ 7 Wahlgrabstätten
§ 8 besonderes Kindergrabfeld (Gräberfeld für die
Allerkleinsten)
§ 9 Grabbegrenzungen
§ 10 Inkrafttreten
§ 1 Allgemeines
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe der
Stadt Mayen und deren Einrichtungen werden für Leistungen nach der
Friedhofssatzung Gebühren erhoben...
Satzung der Stadt Mayen über das Friedhofs- und Bestattungswesen ab 23.07.2013
Der Stadtrat von Mayen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs.2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung der Stadt Mayen über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
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