Beirat für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

Stadt Mayen

In Mayen sollen Menschen mit Handicap noch mehr Einfluss bekommen und auch am politischen Geschehen teilnehmen.

Die Stadt Mayen hat hierfür einen Beirat für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige ins Leben gerufen.



Aufgaben und Befugnisse:

• Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

• Beratung über alle Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung in der Stadt Mayen  berühren, insbesondere: Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen

• Äußerungsrecht gegenüber dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister zu Selbstverwaltungsangelegenheiten

• Antragsrecht auf die Aufnahme von Beratungs- und Entscheidungspunkten in die Sitzung des Stadtrates

• Teilnahmerecht des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden an den Beratungen des Stadtrates zu diesen Punkten


Mitglieder:

• 7 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %

• 5 Vertreter/innen der im Stadtrat vertretenen Fraktionen

• 7 beratende Vertreter/innen der örtlichen Wohlfahrtsverbände und der örtlichen Selbsthilfegruppen
Mitglieder des Beirates→


Weitere Informationen und Rückfragen

Ralf Dietz
Zimmer 139
Rathaus Rosengasse
56727 Mayen
Tel.: 02651 88 3406
E-mail: ralf.dietz@mayen.de



 
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