Aktuelles


 

 

Teilsperrung Obergasse, Meisenheim

Teilsperrung der Obergasse in der Stadt Meisenheim für den Zeitraum
Mittwoch, 10.07.2019 bis Freitag, 12.07.2019 wegen Kanalarbeiten
-geänderte Verkehrsführung-

Wegen Kanalarbeiten muss die Obergasse vom 10.07. bis 12.07.2019 ab dem Einmündungsbereich zur Rathausgasse bis zur Einfahrt in die Amtsgasse gesperrt werden. Die Zufahrt zur Untergasse ist über die Rathausgasse sowie über die Amtsgasse weiterhin möglich.
Um Beachtung wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
-örtliche Ordnungsbehörde-


                       



Kommunalwahl Rheinland-Pfalz 2019

Ergebnisse zur Kommunalwahl 2019

 https://wahlen.ewois.de/m033/

                              



Ferienspaß in der Verbandsgemeinde Meisenheim in diesem Jahr unter dem Motto "Ritter" Noch Plätze frei !!!


In der Zeit vom 15.07. bis 26.07.2019 bietet die Verbandsgemeinde Meisenheim in Kooperation mit der Kinderbewegungsschule KIBS, unter Leitung von Dieter Müller, ein abwechslungsreiches Ferienprogramm an.

Die Ferienbetreuung findet jeweils von montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr, statt.

In diesem Jahr gibt es für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren wieder ein buntes Programm auf dem idyllisch gelegenen Kreisjugendzeltplatz in der Heimbach.

Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 80,-- Euro/ Woche (Mittagsessen, Obst und Getränke sind darin enthalten).

Geplant sind in diesem Jahr Aktivitäten wie Walderlebnis, Wasseranalyse, Slackline, Tanzen, Kreativworkshop, Tennis, Kanu, Wassererlebnis und vieles mehr. Die teilnehmenden Kinder können täglich unter verschiedenen Modulen wählen.

Am letzten Tag der Ferienbetreuung, dem 26.07.2019, ist wieder ein Abschlussfest im Schwimmbad „In der Heimbach“ geplant. Für und mit den Kindern der Ferienbetreuung, für die Eltern sowie für alle Schwimmbadbesucher. Das Programm wird von der Kinderbewegungsschule erstellt. Auch wird es wieder eine große Hüpfburg entsprechend dem Rittermotto im Schwimmbad geben.

Die Ausschreibung mit Teilnahmeerklärungen ist hier erhältlich >> oder Sie rufen unter 06753/121-231 (Frau Parr) an. 

Anmeldeschluss ist in diesem Jahr der 31.05.2019!!!

Die verbindliche Zuteilung eines Platzes erfolgt mit Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim.

                             



Das digitale Klassenzimmer

Das digitale Klassenzimmer
• innogy sponsert neue Technik in der Astrid-Lindgren-Grundschule
• Sieben iPads für Schüler in Meisenheim im Gepäck
                    
                       

Bildunterschrift: Friedrich Reinhardt (l.), innogy-Kommunalbetreuer, Dietmar Kron (2.v.r.), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Meisenheim, und Susanne Broszukat (1.v.r.), Schulleiterin, bei der Übergabe an die Grundschüler.

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Altstadtfahrverbot in Meisenheim


Hinweis: Alle ausgestellten Ausnahmegenehmigungen verlieren ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vorzulegen.

Weitere Informationen>>


Allgemeinverfügung (Sperrung des Glans)

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 und des Landeswassergesetzes (LWG) vom 14.07.2015 in der jeweils derzeit gültigen Fassung;
Sperrung des Glans (Gewässer I. Ordnung) zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zwischen Odenbach und Meisenheim  für das Befahren mit Kleinfahrzeugen (Booten, insbes. Kanus) ohne Maschinenantrieb.

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Lageplan>>




Haushaltsplanentwurf der Verbandsgemeinde Meisenheim


Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeinde Meisenheim

NEU: Jubiläums-Ehrenamtskarte

Seit 01.01.2018 kann in der Verbandsgemeinde Meisenheim die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Diese kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt.

Nun wurde auch seitens des Landes die Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt.
Diese bietet die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Karte ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.

Alle Vergünstigungen innerhalb des Geltungsbereiches der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://ehrenamtskarte.rlp.de

Die Anträge und weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Homepage https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/ehrenamtskarte/ sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Frau Saur, 06753/121-200 oder Frau Parr, 06753/121-231.




Projekt "Ich bin dabei" in Meisenheim


Fusion mit der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim


Anleinpflicht für Hunde in der Verbandsgemeinde Meisenheim

Leinenpflicht für Hunde in allen Gemeinden und der Stadt Meisenheim!


Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Meisenheim wurde durch Rechtsverordnung geregelt, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Mehr Info>>





Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeinde Meisenheim

Seit 01.01.2018 kann in der Verbandsgemeinde Meisenheim die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Diese kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt.

In der Verbandsgemeinde Meisenheim können Inhaber der Ehrenamtskarte folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

-Ermäßigung auf den Eintritt ins Freibad: 50 % auf den Tageseintrittspreis
-Ermäßigung bei Stadtführungen: 50 %  (regulärer Preis: Nachtwächterführung
 6 €, Sonntagsführung 3,50 €)
-Ermäßigung bei Ausleihe von E-Bikes: 50 % (regulärer Preis 15 € pro Tag)
-Anmeldung eines Kindes eines Karteninhabers bei Sommerferienfreizeit: 20 %   
 Nachlass auf Teilnahmegebühr

Alle Vergünstigungen innerhalb des Geltungsbereiches der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://ehrenamtskarte.rlp.de/index.php?id=728


Die Anträge und weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Homepage https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/ehrenamtskarte/ sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Frau Parr, 06753/121-231.


  


Interview durch Schülerinnen und Schüler der Klasse 7b der Realschule plus in Meisenheim zum Thema Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7b mit ihrer Lehrerin Frau van Heteren nehmen in diesem Jahr an einem Schülerwettbewerb zur politischen Bildung teil.
In diesem Schülerwettbewerb erstellen sie Nachrichten für Kids.

Unter dem Nachrichtennamen „Logo“ luden sie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Meisenheim, Dietmar Kron, zum Thema Verwaltungsreform ein. Dieses Interview fand am 24.10.2017 in der Realschule plus statt.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7b haben sich zu diesem Thema sehr gut und sehr sehr intensiv vorbereitet und stellten in diesem Interview Fragen zur Verwaltungsreform allgemein und insbesondere zur beabsichtigten Fusion der Verbandsgemeinde Meisenheim und ihrem Kooperationspartner, der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel.

Die Schülerinnen und Schüler haben ein vor Ort hochaktuelles Thema gewählt. Ich wünsche den jugendlichen Akteuren viel Erfolg im Rahmen ihres Wettbewerbs.

Um das komplette Interview nachzuverfolgen und sich auch anzusehen bitte ich Sie, auf den folgenden Link zu klicken >>


 


Neues außergewöhnliches Meisenheim-Buch

„Meisenheim. Malerische Impressionen aus historischer Zeit“ heißt das neue Buch von Altbürgermeister Werner Keym.
Herausgeber ist die Stadt Meisenheim.

Der durchgehend vierfarbige, gebundene Hardcover-Band im Format 17,5 x 24 cm hat bestes Bilderdruckpapier. Er umfasst 100 Seiten, kostet 9,80 Euro und ist in den Meisenheimer Buchhandlungen und über die Tourist-Information Meisenheim (Tel. 06753-121-500) erhältlich. 

Das Buch hat zwei unterschiedliche, sich ergänzende Teile. Im ersten faszinieren die emotionalen Fotos des international renommierten Fotografen Moritz Attenberger und das stimmige Konzept des  Designers Radulf Jetter den Betrachter mit malerischen Impressionen. Im zweiten erlebt der Leser einen historischen Rundgang zu den Sehenswürdigkeiten Meisenheims, besonders zur Schlosskirche.

Das alles wird ergänzt durch den lockenden Panorama-Weg mit herrlichem Blick auf Glan und Altstadt, durch Prosa und Poesie zu Meisenheim, weiterführende Literaturhinweise, vielfältige Angebote der Tourist-Information und als Abschluss ein wunderbares Panorama-Foto (Panorama-Weg Fotograf Patrick Dressel)

In seinen „Liebeserklärungen“ nennt der Autor seine Ziele: „lockender Blickfang, schmucker Stadtführer, hübsches Souvenir und reizvolles Präsent“. Wie Loriot seinen Mops, so mag Keym seine Stadt: „Ein Leben ohne Meisenheim ist möglich, aber sinnlos!“




Antrag Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz bei jugendschutzrelevanten Veranstaltungen


Im Landkreis Bad Kreuznach gibt es seit April 2017 einen neuen verbindlichen Antrag für Gestattungen für jugendschutzrelevante Veranstaltungen, der gemeinsam von allen Ordnungsämtern, Polizeidienststellen und dem Kreisjugendamt im Landkreis Bad Kreuznach erarbeitet wurde. Dieser Antrag findet nun im gesamten Landkreis Anwendung.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner>> bitte anklicken

Zum Antrag >> bitte anklicken


Information zur Verfahrensweise der "gelben Säcke"

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Verfahrensweise der gelben Säcke hinweisen.

• An den bisherigen Ausgabestellen sind keine gelben Säcke mehr erhältlich
• Auch die Ausgabestelle in der VG Meisenheim erhält keine gelben Säcke mehr
• Fortan erhalten alle Haushalte ohne gelbe Tonne im Rahmen der Grundverteilung
   drei Rollen zu je 13 gelben Säcken. Sie werden zurzeit an die entsprechenden
   Haushalte verteilt.
• Darüber hinaus können gelbe Säcke nach dem Verbrauch jederzeit im Betrieb, Felix-
   Wankel-Straße 7 in Bad Kreuznach (Stadtteil Planig), abgeholt werden oder über die
   Hotline 0671/89 402-60 oder per Mail unter de-dsd-kh@veolia.com nachgeordert
   werden.
• Gelbe Tonnen können ebenfalls unter der angegebenen Telefonnummer bzw.
   Mailanschrift angefordert werden.

       


Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Rahmen des neuen Sanierungsprogramms der Stadt Meisenheim wurden in den letzten Wochen und Monaten die vorbereitenden Untersuchungen und die Bürgerbeteiligungen zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Die Ergebnisse wurden am 06.07.2016 dem Bau- und Liegenschaftsausschuss und am 13.07.2016 dem Stadtrat bekanntgegeben.

Damit auch alle Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse einsehen können werden sie hier veröffentlicht.

Unter dem folgenden Link sind die Ergebnisse hinterlegt.
Ergebnisse vorbereitende Untersuchung und Bürgerbeteiligung>>
Für Fragen zum weiteren Verfahren steht Herrn Klemm bei der Verbandsgemeindeverwaltung unter
Klemm@meisenheim.de oder 06753-121 300 zur Verfügung.

 
                                                       
   


Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Meisenheim Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos)

Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim

Öffnungszeiten ab 1. Juli 2016:
Montag,       19:00 Uhr bis Dienstag      07.00 Uhr
Dienstag,     19.00 Uhr bis Mittwoch     07.00 Uhr
Mittwoch,    14.00 Uhr bis Donnerstag  07.00 Uhr
Donnerstag, 19.00 Uhr bis Freitag        07.00 Uhr
Freitag,       16.00 Uhr bis Montag        07.00 Uhr
an Feiertagen:
vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr, bis zum Folgetag, 7.00 Uhr 
                          

                             
   


Abschluss der Sanierung in Meisenheim

         
Das seit 1978 laufende Sanierungsprogramm der Stadt Meisenheim ist gemäß § 162 BauGB abzuschließen. Der Abschluss erfolgte durch die Aufhebung der Sanierungssatzung vom 09.04.2015.
Nachdem 2014 das vorläufige Gutachten mit den Bodenwertsteigerungen zum Neuordnungswert bekannt gemacht wurde hat der Gutachterausschuss für den Bereich Rheinhessen-Nahe am 06.05.2015 das Gutachten endgültig festgestellt.
Weitere Angaben sowie das endgültige Gutachten finden sie hier.
         




Abschluss der Sanierung in Meisenheim

 

Das seit 1978 laufende Sanierungsprogramm der Stadt Meisenheim ist gemäß § 162 BauGB durch die Aufhebung der Sanierungssatzung abzuschließen.

Hierzu fand am 29.06.2014 eine erste Informationsveranstaltung statt, zu der alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Sanierungsgebietes eingeladen wur-den.

Nachdem nun das vorläufige Bewertungsgutachten zur sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung vorliegt, wurde in einer erneuten Einwohnerversammlung darüber informiert.

Das vorläufige Gutachten mit den Bodenwertsteigerungen zum Neuordnungswert muss nach Aufhebung der Sanierungssatzung mit den Endwerten durch den Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes festgestellt werden.

Sowohl die Aufhebungssatzung als auch der Endgültigkeitsbeschluss über das Gutachten der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung sind öffentlich bekannt zu machen.
Erst durch die öffentliche Bekanntmachung erlangen sie Rechtskraft.

Nachdem es leider zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Veröffentlichung und Einsichtnahme in das vorläufige Gutachten gekommen ist, haben wir uns dazu entschlossen, da davon ausgegangen wird, dass sich die Werte bis zur endgültigen Feststellung mangels bodenwertsteigernder Maßnahmen nicht mehr ändern werden, dieses Gutachten allen zugänglich zu machen. 

Der Hinweis auf Vorläufigkeit ist zu beachten.

Gutachtenvorstellung>>

Sanierungsgutachten "Zum Neuordnungswert"

 
              


Ja zum Jugendschutz


Der Landkreis Bad Kreuznach führte im Rahmen der Kampagne "Ja zum Jugendschutz" für minderjährige Veranstaltungsbesucher als erster Landkreis in Rheinland-Pfalz den PartyPass zum 1. Mai 2013 ein.
Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für Jugendliche unter 18 Jahren an Festen teilzu-nehmen. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte bislang die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde.
Anstatt des Personalausweises wird dann der PartyPass (nach Kontrolle, ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.
Damit können Eltern relativ sicher sein, dass bei dieser Veranstaltung der Jugendschutz eingehalten wird.
Der PartyPass kann kostenfrei downgeloadet und im pdf-Formular ausgefüllt werden. Dann nur noch ausschneiden und falten - fertig!

Wir können nicht dafür garantieren, dass alle Veranstalter den PartyPass bereits kennen und/oder akzeptieren. Wir arbeiten dran!
Auch für den PartyPass gelten Regeln, die Du beim Download per Mausklick akzeptieren musst. Eine wichtige Regel ist, dass falsche Angaben dazu führen, dass der PartyPass einbehalten und vernichtet wird und der Zugang zur Veranstaltung verweigert werden kann.

Also: Wahrheitsgemäße Angaben machen!

Mehr Informationen zum PartyPass: www.partypass.de oder www.kreis-badkreuznach.de . Hier kannst Du Dir auch Deinen PartyPass selbst gestalten!

Hinweis: Veranstalter, Vereine, Verbände und Schulen etc. haben die Möglichkeit beim örtlich zuständigen Ordnungsamt eine sogenannte „PartyPass-Box“ kostenfrei auszuleihen, um Jugendliche zwischen 16 – 18 Jahren mit einem professionellen PartyPass ausstatten zu können.


  


Notruf-Fax

Für Menschen mit Behinderung wurden für die Notrufannahmestellen im Land Rheinland-Pfalz, ein Notruf-Fax eingeführt.

„Sie brauchen Hilfe? - Wir wollen, dass Sie sie so schnell wie möglich erhalten!

Unter der kostenfreien Faxnummer 0800-112 55 66 erreichen Sie die für ganz
Rheinland-Pfalz zuständige zentrale Abfragestelle in der Integrierten Leitstelle Montabaur. Dort wird Ihr Hilfeersuchen •entgegen genommen, weiterbearbeitet und falls erforderlich an die regional zuständige Stelle weitergeleitet.

Zeit kann Leben retten!

Damit es zu keinen unnötigen Zeitverzögerungen bei der Einsatzbearbeitung kommt,
sind möglichst genaue und umfassende Informationen erforderlich.
Daher bitten wir Sie, den Faxvordruck vollständig auszufüllen.
Besonders wichtig ist hierbei, dass Sie - neben Name und Adresse - den Landkreis
eintragen. "

 Zum Notruf-Fax >>


 

 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim


Obertor 13
55590 Meisenheim

Tel: (06753) 121-0
Fax: (06753) 121-17

Anforderung Mobiles Bürgerbüro
(06753) 121-220

Anforderung Bürgerbus
(06753) 94242

E-Mail: postmaster@meisenheim.de

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Montag - Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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