Planen und Bauen


 

 

 

Die Stadt- bzw. Gemeindeplanung -Planungshoheit- gehört gemäß Artikel 28 Grundgesetz zu dem Kern komunaler Selbstverwaltung der  Kommunen.

Sie orientiert sich an den sich ständig ändernden Lebensumständen und Lebensge-wohnheiten der Bürgerinnen und Bürger sowie an gesellschaftsrelevanten Entwick-lungen wie bspw. dem demographischen Faktor. Ausgehend von der Landesentwick-lungsplanung, überregionalen Raumordnungsplänen entwickeln die Kommunen  Flächennutzungspläne und parzellenscharfe Bebauungspläne.
Besonderes Augenmerk gilt mit einer älter werdenden Gesellschaft dem Leerstand in den Gemeinden zu begegnen. Instrumente der Dorferneuerung wie Städtebauförderung flankieren  hier die planerischen Vorgaben der Innenentwicklung vor Außenent-wicklung.
In diesem Kontext wird auch der Gebäudemarkt als gesondertes Internetangebot platziert, um zum Verkauf stehende Immobilien in unseren Gemeinden Interessenten zuzuführen. Hierbei handelt es sich um ein gemeinschaftliches mit EU-Fördermitteln finanziertes Projekt des Regionalmanagements der Verbandsgmeinden Meisenheim, Altenglan, Lauterecken-Wolfstein, Alsenz-Obermoschel, Kusel und Rockenhausen.

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Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim


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