BauleitplanungDie Bauleitplanung ist die Planungshoheit der Gemeinden, wie Grund- und Boden genutzt werden soll. Ziel der Bauleitplanung ist es, die Siedlungs- und Landschaftsräume aufzuwerten. Die städtebauliche Planung stützt sich im Wesentlichen auf zwei Planungsstufen. Zum einen auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und zum anderen auf den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Das Planaufstellungsverfahren ist für beide Pläne im Baugesetzbuch geregelt.
| Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
Anforderung Mobiles Bürgerbüro Öffnungszeiten Montag - Dienstag: Unser Online-Bürgerbüro ist rund um die Uhr geöffnet! |