BodenrichtwerteWas ist ein Bodenrichtwert? Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens (EUR/m²) für eine Mehrzahl von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Richtwertgrundstück hinsichtlich der Eigenschaften - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können im Einzelfall nur über die Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes berücksichtigt werden. Gemäß § 195 BauGB sind alle Stellen, die Rechtsgeschäfte an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten beurkunden (Notare, Amtsgerichte), verpflichtet, diese Verträge dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Diese Verträge werden von Mitarbeitern der Geschäftsstelle nach bestimmten Kriterien ausgewertet und bilden mit ergänzenden Informationen zur Bauleitplanung und Daten des Liegenschaftskatasters die Kaufpreissammlung. Diese Daten bilden die wichtigste Informationsquelle, auf die sich der Gutachterausschuss bei der Erstellung von Gutachten stützt. Wegen der personenbezogenen Informationen, die in der Kaufpreissammlung enthalten sind, dürfen Auszüge aus der Kaufpreissammlung nur an öffentliche Stellen und an Bewertungssachverständige unter bestimmten Voraussetzungen sowie unter Beachtung der Datenschutzbelange abgegeben werden Gemäß § 196 (3) BauGB sind die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
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