Mit der Wohnraumförderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz als Förderbank beim Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien, bei der Schaffung von Mietwohngebäuden und bei der Modernisierung von Wohnimmobilien.
Förderung von selbst genutztem Wohnraum
--> Wohneigentum
Gefördert wird der Neubau oder Kauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung, der Ausbau, Umbau, die Umwandlung und Erweiterung von selbst genutztem Wohnraum und Ersatzneubau nach Abriss.
Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt können ein ISB-Darlehen erhalten, welches sich aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten sowie ggf. einem oder mehreren Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten zusammen setzt. Die Darlehensobergrenzen für das ISB-Darlehen Wohneigentum betragen 100.000 EUR bzw. 120.000 EUR in Mainz.
--> Modernisierung Wohneigentum
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen,
die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen, den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Außerdem wird die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien gefördert.
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet erhalten ein Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird. Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 60.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden
Das Darlehen ist begrenzt auf die die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten.
Förderung des Baus von Mietwohnungen
--> Mietwohnungsbau
Die ISB unterstützt den Bau von Mietwohnungen. Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie den Bauherrn sowohl beim Neubau, Ersatzneubau nach Abriss als auch bei Umbau, Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen.
Gefördert wird mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertem Darlehen der ISB. Es besteht aus einem Grunddarlehen und Zusatzdarlehen. Die Tilgung beträgt mind. 1% jährlich (zzgl. ersparter Zinsen).
--> Modernisierung von Mietwohnungen
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden. Gefördert wird auch die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien.
Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschreiten werden. Ferner dürfen die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB.
Die Höhe des ISB-Darlehens Modernisierung von Mietwohnungen beträgt 550 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche. Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussicht-lichen Investitionskosten.
Die Anträge für ein Darlehen werden über die jeweilige Hausbank bei der ISB gestellt.
Formulare und Merkblätter stehen auf der Homepage der ISB unter www.isb.rlp.de zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-0
oder die
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/803-1618
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