Anmeldung

Bildleiste Musikinstrumente und Spieler

/ Anmeldeformulare Kreismusikschule

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Anmeldeformular Musikmäuse (für kleine Leute von 18 - 36 Monate)

Anmeldeformular Rasselbande (für 3-jährige Kindergartenkinder)

Anmeldeformular Musikalische Früherziehung Notenwichtel (für 4- bis 5-jährige Kindergartenkinder,
2 Jahre vor dem geplanten Einschulungstermin)

Anmeldeformular Instrumentalunterricht (Instrumental-, Gesangunterricht u. Orientierungsstufe)

Information zur Verarbeitung von Unterrichtsteilnehmerdaten

Formular SEPA-Lastschriftmandat 

Satzung der Kreismusikschule


Die Satzung der Kreismusikschule können Sie sich » hier anzeigen lassen.

symbolische Darstellung Satzung

Schulordnung der Kreismusikschule

Die Schulordnung der Kreismusikschule können Sie sich » hier anzeigen lassen.

symbolische Darstellung Schulordnung

/ Gebühren

Leistungsbeschreibung

Anmeldegebühr bei Erstaufnahme: 20,00 €

Abmeldegebühr: 20,00 € (während des Schuljahres u. außerhalb der Probezeit)

Benutzungsgebühr für Instrument (1. Jahr) monatlich: 13,00 €

Benutzungsgebühr für Instrument (ab 2. Jahr) monatlich: 18,00 €

Benutzungsgebühr für Instrument (an externe Schüler) monatlich: 20,00 €

Die Gebührensätze bemessen sich unterschiedlich nach Unterrichtsart und -dauer sowie Gruppenstärke. Sie werden je Schüler/in wie folgt festgesetzt:

Klassenunterricht

Musik-Mäuse: 45 Min. wöchentlich, 192,00 €/Jahr

Rasselbande: 45 Min. wöchentlich, 192,00 €/Jahr

Musikalische Früherziehung:
(in Gruppen bis 8 Schüler/innen) 45 Min. wöchentlich, 253,00 €/Jahr
(in Gruppen ab 9 Schüler/innen) 60 Min. wöchentlich, 253,00 €/Jahr

Musikalische Grundausbildung: 60 Min. wöchentlich, 253,00 €/Jahr

Musiktheorie
(Mindeststärke 6 Schüler/innen)
(ohne Instrumentalunterricht): 45 Min. wöchentlich, 212,00 €/Jahr

Sonstiger Klassenunterricht 7 - 15 Schüler/innen: 45 Min. wöchentlich, 192,00 €/Jahr

Sonstiger Großklassenunterricht ab 16 Schüler/innen: 45 Min. wöchentlich, 135,00 €/Jahr

Instrumentalunterricht

Orientierungsstufe:
(inkl. Instrumente) 45 Min. wöchentlich, 350,00 €/Jahr

Gruppenunterricht:
in Gruppen mit 3-6 Schüler/innen: 45 Min. wöchentlich, 350,00 €/Jahr

Partnerunterricht mit 2 Schüler/innen:
30 Min. wöchentlich, 350,00 €/Jahr
45 Min. wöchentlich, 503,00 €/Jahr

Einzelunterricht

30 Min. wöchentlich, 570,00 €/Jahr
45 Min. wöchentlich, 844,00 €/Jahr
60 Min. wöchentlich, 1.082,00 €/Jahr

Ensembleunterricht
(für Schüler/innen ohne sonstiges Fach)

Ergänzungskurs/Kammermusik
30 Min. wöchentlich, 53,00 €/Jahr

45 Min. wöchentlich, 73,00 €/Jahr

Kinderchor
(Verkürzung der Unterrichtszeit
bei den Vorchören bei gleicher
Gebühr ist mögich)

60 Min. wöchentlich, 102,00 €/Jahr

Ensemblefach
60 Min. wöchentlich, 41,00 €/Jahr

90 Min. wöchentlich, 53,00 €/Jahr
135 Min. wöchentlich, 78,00 €/Jahr

Für Schüler/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis stehen oder kein freiwilliges soziales Jahr ableisten, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % der Gebühr erhoben.  Den Diensten des freiwilligen sozialen Jahres werden auch die sonstigen Freiwilligendienste auf Bundesebene gleichgestellt.  Dieser Zuschlag entfällt für Inhaberinnen und Inhaber der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

Hier finden Sie die Einzugsermächtigung

/ Ermäßigungen

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Geschwisterermäßigung:
Für jedes zweite Kind aus einer Familie, das Unterricht bei der Kreismusikschule erhält und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird eine Geschwisterermäßigung von 25 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Ab dem 3. Kind einer Familie, das Unterricht bei der Musikschule erhält, wird eine Geschwisterermäßigung von 50 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Ab dem 4. Kind und jedem weiteren Kind einer Familie, das Unterricht bei der Musikschule erhält, wird eine Geschwisterermäßigung von 75 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Bei gleichzeitiger Unterrichtsaufnahme von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die Geschwisterermäßigung, ansonsten gilt die Reihenfolge der Unterrichtsaufnahme.

Mehrfachermäßigung:
Belegt ein Schüler/eine Schülerin mehrere gebührenpflichtige Unterrichtsfächer der Kreismusikschule, ermäßigt sich die Gebühr für jedes weitere Fach um 15 %. Erstfach ist das Fach mit der höchsten Gebühr, weitere Fächer sind solche mit jeweils niedrigerer Gebühr.

Sozialermäßigung:
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien können die Gebühren auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Anträge auf Sozialermäßigung sind jeweils bis spät. 01.03. und 01.09. eines Jahres bei der Kreismusikschule einzureichen.

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