Bei auftretenden Schwierigkeiten in der Erziehung, seien es individuelle
und familienbezogene, oder wenn das Wohl des Kindes oder
Jugendlichen nicht gewährleistet ist, können sich
Eltern, Kinder und Jugendliche direkt an das Jugendamt (Allgmeiner Sozialer Dienst) wenden.
Hier kann gemeinsam nach einer Möglichkeit gesucht werden,
den aufgetretenen Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen. Die Beratung ist
kostenlos und frei zugänglich, d.h. es muss auch kein Antrag beim Jugendamt gestellt
werden.
Ziel der Beratung ist die Unterstützung bei Erziehungsfragen und
bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für die verschiedensten
Problembereiche.
Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zum Thema Erziehung und Familie.
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Erziehung in der Tagesgruppe
- Erziehungsbeistandschaft
- Erziehungsberatung
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung bei Erziehungsproblemen - Voraussetzung und Rahmenbedingungen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen - Krisenintervention
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Pflegekinderdienst
- Pflegestrukturplan
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Übersicht über die Formen der Hilfen zur Erziehung
Nachstehend finden sich Informationen zum Thema Kinder und Jugendliche:
- Eingreifen durch das Jugendamt
- Gewährung von Kindergeld
- Ich wünsche Hilfe zur Erziehung
- Meine minderjährige Tochter ist schwanger
- Mein Kind hat einen schlechten Umgang
- Mein Kind hat Probleme in der Schule oder in der Ausbildungsstelle
- Mein Kind hört nicht mehr auf mich
- Mein Kind ist straffällig geworden
- Mein Kind ist weggelaufen
- Mein Kind will heiraten, ist aber noch nicht volljährig
- Mein Kind wird bedroht oder geschlagen
- Umgangsregelung mit dem geschiedenen Elternteil oder anderen Angehörigen
- Uneinigkeit mit dem Partner über Erziehungsfragen
- Versorgung des Kindes im Krankheitsfall