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Leistungsbeschreibung
Ein wesentliches Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Emissionen und Immissionen möglichst zu vermeiden oder zumindest so weit wie möglich zu reduzieren, um Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch den Boden und Gewässer vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu bewahren.
Emissionen können Luftverunreinigungen, z.B. Stäube oder Gase sein, aber auch als Schallemissionen (Lärm), Lichtemissionen, Strahlung oder Erschütterungen auftreten. Typische Beispiele sind Schadstoffemissionen aus Autos oder aus Schornsteinen von Industriebetrieben, staubförmige Emissionen von Halden, Straßenlärm oder Belästigungen durch Lichteinwirkungen.
Immissionen sind die Emissionen, die auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Umwelt einwirken. Als Messgröße wird in der Regel die Konzentration eines Schadstoffes oder eines Summenparameters pro Fläche (bei Luftemissionen) angegeben.
Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Betriebe mit besonderer Umweltrelevanz sind dazu verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu beschäftigen, der auf die Einhaltung der umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und auch auf umweltfreundliche Produktionsverfahren hinwirken muss.
Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Rechtsgrundlage
- Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) einschließlich Verordnungen zum BImSchG
Was sollte ich noch wissen?
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise/Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) sowie dem Umweltbundesamt.