Kenntlichmachung

/ Kenntlichmachung von Lebensmitteln

Leistungsbeschreibung

Bei der Abgabe von Lebensmitteln müssen Zusatzstoffe entsprechend kenntlich gemacht werden. Die Bestimmungen können Sie dem Merkblatt entnehmen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) des Rhein-Pfalz-Kreises gerne zur Verfügung.


Meldung Lebensmittelunternehmer

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