Aktuelle Informationen
Am Montag, 7. März 2022 gegen 8 Uhr ist der Speyerer Hilfskonvoi von der polnisch-ukrainischen Grenze in Korczowa-Krakowiec zurückgekehrt. An Bord des von der Firma Gabis in Kooperation mit dem Speyerer Busunternehmen Wydra organisierten Busses waren 39 Frauen und Kinder, die durch die Stadt Speyer nun zunächst in der Jugendherberge untergebracht wurden. Notfallseelsorger*innen und Ärzt*innen sind vor Ort und kümmern sich um die Geflüchteten.
Weiterhin befinden sich aktuell mehrere Hundert aus der Ukraine geflüchtete Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer. Zahlreiche weitere sind privat hier untergekommen.
Am Freitag, 18. März 2022 machte sich erneut ein Hilfsgütertransport aus Speyer auf den Weg an die polnisch-ukrainische Grenze. Dieser wurde von der Stadt Speyer in enger Kooperation mit PM-International, dem Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer und dem Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer organisiert. Der von PM-International gestellte Sattelzug-LKW war beladen mit insgesamt 33 Paletten medizinischer Hilfsgüter.
Die zugehörige Pressemitteilung findet sich hier.
Für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für Menschen, die diese unterstützen möchten, hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Ankunft und den Aufenthalt in Speyer in einem FAQ auf Deutsch und Ukrainisch aufgeführt.
Sie möchten helfen?
Sie haben privaten Wohnraum in einer abgeschlossenen Wohneinheit und möchten diesen für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen zur Verfügung stelle? Sie haben ukrainische/russische Sprachkenntnisse, etwas Zeit übrig und möchten den in Speyer untergekommenen Ukrainer*innen helfen? Dann tragen Sie sich bitte unter nachfolgendem Link mit Ihren vollständigen Kontaktdaten und einer Beschreibung Ihres Hilfsangebots ein. Die Speyerer Freiwilligenagentur wird diese sichten und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten: Die Stadt Speyer kann ausschließlich Wohnungsangebote im Stadtgebiet annehmen. Personen von außerhalb, die Wohnraum anbieten möchten, wenden sich bitte an die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung!
Auch können nur abgeschlossene Wohneinheiten, also solche, die über einen eigenen Eingang verfügen, von der Stadt Speyer vermittelt werden.
Wer innerhalb einer bestehenden Wohnung eine Unterkunft (zum Beispiel ein Gästezimmer) zur Verfügung stellen möchte, kann sein Angebot auf www.unterkunft-ukraine.de registrieren lassen.
Wer Menschen, die mit ihren Haustieren aus der Ukraine geflohen sind, Unterstützung bieten möchte, kann hierfür u.a. die Hilfs- und Vermittlungsplattform von TASSO nutzen.
Sie sind eine Organisation, die Menschen aus der Ukraine hilft, benötigen aber selbst noch Unterstützung? Dann registrieren Sie sich bitte unter nachfolgendem Link mit einer möglichst genauen Beschreibung Ihre Hilfsgesuchs. Die Speyerer Freiwilligenagentur wird versuchen, Ihnen schnellstmöglich Hilfe durch die ehrenamtlichen Helfer*innen zu vermitteln.
Geldspenden
Wer finanziell unterstützen möchte, kann speziell für die Menschen, die durch die Stadt Speyer untergebracht werden, Geldspenden auf das Konto der Stadt Speyer bei der Sparkasse Vorderpfalz leisten:
IBAN: DE20 545 500 100 000 001 586, BIC: LUHSDE6AXXX
Verwendungszweck:
„Hilfe für Ukraine 31300-3794200“
Die Spenden kommen vollumfänglich der Unterbringung und Verpflegung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zugute. Spendenquittungen werden automatisch erstellt, sofern der Stadtverwaltung die Adresse des Spenders oder der Spenderin vorliegt.
Informationen zur Einreise
Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten und öffnet für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das vereinfachte Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorübergehenden Schutz. Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich.
Geflüchtete aus der Ukraine mit Wohnraum im Stadtgebiet Speyer (nicht AfA), sind angehalten, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (ohne Termin) in einem der beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer vorstellig zu werden. Bei diesem Erstkontakt, nach Möglichkeit in der Muttersprache, werden die Mitarbeitenden wichtige Fragen klären:
- Gibt es einen gültigen Pass?
- Gibt es Passfotos? (Falls nicht wird ein Gutschein für die Anfertigung biometrischer Passfotos ausgehändigt)
- Ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (WGB) vorhanden?
- Sind die Urkunden (Ehe, etc.) zur Erstellung familiärer Verknüpfungen bei der späteren Anmeldung vorhanden?
Öffnungszeiten der Bürgerbüros
Montag Von 07:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag Von 07:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch Von 07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 07:30 bis 13:00 Uhr
Anmeldeverfahren bei vorhandenem Pass
Wenn ein Pass vorhanden ist, erfolgt die Anmeldung und die Vergabe der Steuer ID umgehend im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird ein FAQ-Bogen mit wichtigen Informationen und Orientierungshilfen ausgegeben. Bei einer Anmeldung im Bürgerbüro Maximilianstraße werden die Geflüchteten anschließend direkt zur Ausländerbehörde gebracht, wo ihr Fall weiterbearbeitet wird. Für den Fall, dass die Anmeldung im Bürgerbüro Industriestraße erfolgt, ist zu beachten, dass sich die Geflüchteten anschließend selbstständig zur Ausländerbehörde in der Großen Himmelsgasse 10 begeben müssten.
Bei der Ausländerbehörde können alle Personen mit gültigem Pass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen und erhalten für die Übergangszeit eine sog. Fiktionsbescheinigung. Familienmitglieder ohne Pass werden registriert und erhalten eine sog. Anlaufbescheinigung. Sowohl Anlaufbescheinigung als auch Fiktionsbescheinigung führen zur Bezugsberechtigung von Asylbewerberleistungen. Ein entsprechender Antrag wird den Flüchtlingen von der Ausländerbehörde direkt mit an die Hand gegeben. Familienmitglieder ohne Pass werden nach der Registrierung von der Ausländerbehörde an das Bürgerbüro gemeldet. Eine erneute Vorsprache zur Anmeldung ist nicht erforderlich.
Anmeldeverfahren ohne vorhandenen Pass
Ist kein Pass vorhanden, leitet das Bürgerbüro die Geflüchteten direkt an die Ausländerbehörde weiter. Die Geflüchteten werden dort registriert und erhalten eine Anlaufbescheinigung. Ebenfalls wird der FAQ-Bogen und der Antrag auf Asylbewerberleistungen ausgehändigt.
Anschließend erfolgt auch hier ohne weitere Vorsprache beim Bürgerbüro die Anmeldung bei selbigem über die Ausländerbehörde. Möglicherweise wird das Einwohnermeldeamt beim Fehlen einer Wohnungsgeberbestätigung diese zu einem späteren Zeitpunkt nachfordern. Flüchtlinge, die in kommunalen Unterkünften wohnen, benötigen auf Dauer keine Wohnungsgeberbestätigung.
Die nachgelagerte Bearbeitung weiterer Themen wie z.B. von Asylbewerberleistungen erfolgt über den Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales.
Die Geflüchteten sollten direkt beim Erstbesuch die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sowie den vollständig ausgefüllten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit zur Ausländerbehörde bringen. Beide Formulare können auf der Website der Stadtverwaltung Speyer unter www.speyer.de/ukraine heruntergeladen werden.
Geflüchtete, die Unterstützung bei der Beantragung von Integrationskursen benötigen oder einen Deutschkurs besuchen möchten, wenden sich bitte unter der Telefonnummer 0 62 32 - 14 13 60 direkt an die Volkshochschule Speyer.
Weiterführende Infos und Links
Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine sind auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu finden: www.bamf.de
Häufige Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine sind in einem FAQ-Katalog der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zusammengefasst.
Die FAQs stehen auch auf Ukrainisch zur Verfügung:
Біженці з України мають багато запитань і потребують підтримки. Тут громадяни України, а також громадяни третіх країн, які прибули з України, знайдуть відповіді на актуальні запитання. Інформація постійно оновлюються.
Das BMI informiert über das Hilfe-Portal.
Вам потрібна інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування? Ми хочемо бути вашим першим цифровим контактним пунктом для доброго початку в Німеччині: www.germany4ukraine.de
Mehrsprachige Corona-Infos sind hier zu finden.
Wichtiger Hinweis für Privatinitiativen
In Bezug auf private Initiativen, die Menschen von der polnisch-ukrainischen Grenzen abholen, bittet die Stadt Speyer darum, das alle Helfer*innen bedenken, dass die Unterbringung dieser Menschen möglichst schon im Voraus geregelt sein sollte, da es der Stadtverwaltung nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich ist, spontan auf Unterbringungsanfragen zu reagieren. Die erste Anlaufstelle für Privatinitiativen sollte daher die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in der Spaldinger Straße 100 sein, wo die Menschen registriert und untergebracht werden und auch medizinische Versorgung erhalten können.