Bürgerversammlung zum Lärmaktionsplan
Gemeinsam mit Prof. Dr. Kerstin Giering, die im Auftrag der Stadt die Lärmminderungsplanung bearbeitet, werden die Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung sowie der Entwurf der Lärmaktionsplanung der Stufe 2 vorgestellt. Darüber hinaus stehen Vertreter der Umweltabteilung für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Bereits ab 16 Uhr werden die Lärmkarten im Foyer des Stadtratssitzungssaales ausgestellt, damit sich die Besucher im Vorfeld über die kartierten Hauptverkehrsstraßen und die lärmbelasteten „Hotspots“ informieren können. Die Stadt Speyer hat es sich zum Ziel gesetzt, eine detaillierte Aussage über die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in ihrer Kommune zu erlangen. Deshalb wurde, in Begleitung des Verkehrsentwicklungsplans, ein dichtes Straßennetz in der Kartierung berücksichtigt und als Schwellenwert für die Kartierung eine Verkehrsmenge von 3.000 KFZ / Tag zugrunde gelegt, wonach rund 56 Straßenkilometer berücksichtigt wurden. In Speyer sind dies die BAB 61 (6,45 km), B 9 (8,35 km), B 39 (4,45 km) und 37 innerstädtische Straßenkilometer. Mit der Bürgerversammlung am 26. April beginnt die vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vom 27. April bis zum 31. Mai bei der Stadtverwaltung öffentlich aus (Maximilianstraße 12, Abteilung Umwelt und Forsten, Zimmer 18). Ebenso ist er online abrufbar. In diesem Zeitraum können Anregungen und Bedenken zur Lärmaktionsplanung abgegeben werden. Auch die im Rahmen der Bürgerversammlung geäußerten Stellungnahmen werden bei der weiteren Bearbeitung und Fertigstellung des Aktionsplanes geprüft. Mit
der Lärmaktionsplanung folgt die Stadt Speyer der EU-Umgebungslärmrichtlinie,
wonach im Rahmen der europäischen Union ein gemeinsames Konzept umgesetzt
werden soll, um schädliche und belästigende Auswirkungen durch Umgebungslärm zu
verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern und bislang ruhige Gebiete
als solche zu erhalten. In der ersten Stufe der Lärmkartierung in Speyer wurden
die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen größer 6 Millionen
KFZ erfasst. Entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nun
in einer zweiten Stufe der Lärmkartierung und Aktionsplanung die
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen
Kraftfahrzeugen pro Jahr einzubeziehen (ca. 8.200 KFZ täglich). Medieninformation der Stadt Speyer vom 20.4.2016 | Rathaus Quickfinder
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