Gewo erhält Förderbescheid für Neubau in Eduard-Mörike-WegFinanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Vorstandssprecher der ISB, die Förderzusage an den Geschäftsführer der GEWO Wohnen GmbH in Speyer, Alfred Böhmer und Oberbürgermeister Hansjörg Eger. „Speyer-West hat sich in den letzten Jahren zu einem Quartier entwickelt, in dem die Menschen gerne gemeinsam und in aktiver Nachbarschaft leben. Durch den Nachbarschaftstreff und die Quartiersmensa, wo Jung und Alt sich begegnen, wurde ein beispielhaftes Miteinander gefördert. Deshalb freue ich mich sehr, dass dieses Projekt der GEWO Wohnen GmbH, gefördert mit der sozialen Wohnraumförderung des Landes, hier entstehen wird. Gemeinsam leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Speyer“, so Finanzministerin Ahnen. „Das ISB-Darlehen ermöglicht uns, rasch sozialadäquaten Wohnraum zu schaffen und diesen nachfragegerecht zu gestalten. Angesichts unserer Gemarkungsfläche sind wir nicht in der komfortablen Lage, großflächig neue Baugebiete zu erschließen und können die Wohnversorgung nur durch Nachverdichtung verbessern“, erklärte Hansjörg Eger, Oberbürgermeister der Stadt Speyer. „Mit dem Neubau kommen wir nicht nur der Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum nach, sondern auch dem Wunsch unserer Kundinnen und Kunden, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben“, so Böhmer. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden auf sechsundvierzig Wohnungen im Quartier Speyer-West übertragen. Dadurch konnte der Neubau, der barrierefreie Wohnungen vorhält, finanziert und gleichzeitig Sozialbindungen im Bestand geschaffen werden. „Der Bedarf an das Wohnen hat sich aufgrund des demographischen Wandels geändert“, erläuterte Böhmer. Die flexible Bindungsübertragung ermögliche eine attraktive Gestaltung des Quartiers. „Investoren erhalten mit dem
nachrangigen Darlehen der ISB sehr günstige Konditionen und die
mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit“, sagte
Dexheimer. „Die Tilgungszuschüsse bieten optimale Rahmenbedingungen für
Investitionen in den sozialen Wohnungsbau.“ Die Höhe der Tilgungszuschüsse für
das Grunddarlehen richtet sich nach den Fördermietenstufen und der Höhe des
Einkommens der Mieterhaushalte. Zudem werden für Zusatzdarlehen, etwa für
standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten oder unter bestimmten Voraussetzungen
auch für den Einbau von Aufzügen landesweit Tilgungszuschüsse von bis zu 25
Prozent gewährt. Medieninformation der ISB vom 17.1.2017 | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |