Die Standesbeamten v.l.n.r.: Hartmut Jossé, Ronja Kerner, Yasmin Ulses, Christine Fahrnbach, Markus Frey, Foto © Oliver Franck

Aktuelles

Die Standesbeamten v.l.n.r.: Hartmut Jossé, Ronja Kerner, Yasmin Ulses, Christine Fahrnbach, Markus Frey, Foto © Oliver Franck

Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungshinweise und Neuigkeiten aus dem Speyerer Standesamt.

 

Neue Hochzeitsbroschüre

Das Standesamt hat die neue Hochzeitsbroschüre "Traut Euch in Speyer" veröffentlicht. Sie kann online hier abgerufen werden oder liegt in gedruckter Form im Standesamt und der Tourist-Info aus.

Ambientetrautermine 2020

Termine in der Traukapelle und im Trausaal im Rathaus an Samstagen

Termine im Trauturm (Altpörtel) und an Werktagen im Trausaal im Rathaus

Neue Öffnungszeiten im Geburtenregister Diakonissen-Stiftungskrankenhaus ab September 2019

Montag:      9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:   9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr



Kabinett beschließt Entwurf: Dritte Geschlechtsoption kommt

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.

Vornamensortierung

Mit einer Änderung im Personenstandsgesetz (§ 45 a) ist seit 01.11.2018 die Abgabe einer sog. Sortiererklärung über die Reihenfolge der Vornamen für dt. Staatsangehörige beim Wohnsitzstandesamt bzw. dem Geburtsstandesamt möglich.

Durch eine zu beurkundende Erklärung können Kinder ab 14 Jahren, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, bzw. die Namensträger selbst, die Reihenfolge von mehreren Vornamen ändern.

Eine Änderung der Schreibweise, Hinzufügungen, Weglassen von Namen oder Namensteilen, Bindestrichen, Buchstaben o.ä. ist über diese Sortiererklärung nicht möglich.

So kann z.B. aus „Karl Friedrich Gustav Heinrich Egon“ die neue Sortierung dann „Heinrich Gustav Karl Egon Friedrich“ lauten.

Oder aber auch aus „Julia Marie Jaqueline“ der neue Name „Marie Jaqueline Julia“ gemacht werden. Nicht jedoch aus „Hans-Peter Günther“ der „Hans Peter Günter“. Dies wäre nur öffentlich-rechtlich im Rahmen einer behördlichen Namensänderung möglich.

Mitzubringen sind neben dem Personalausweis noch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Vereinbaren Sie hierzu bitte immer einen Termin mit unserer Standesbeamtin, Frau Christine Fahrnbach, Tel. 14 25 01 oder per mail: christine.fahrnbach@stadt-speyer.de.

Die Gebühr für die zu beurkundende Erklärung beträgt 24 €, eine etwaige Bescheinigung des Geburtenregisters hierüber weitere 12 € ebenso wie eine neue Geburtsurkunde (sofern wir das Geburtenregister führen).


 
 
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