AktuellesNeue HochzeitsbroschüreDas Standesamt hat die neue Hochzeitsbroschüre "Traut Euch in Speyer" veröffentlicht. Sie kann online hier abgerufen werden oder liegt in gedruckter Form im Standesamt und der Tourist-Info aus. Ambientetrautermine 2020Termine in der Traukapelle und im Trausaal im Rathaus an Samstagen Termine im Trauturm (Altpörtel) und an Werktagen im Trausaal im Rathaus Neue Öffnungszeiten im Geburtenregister Diakonissen-Stiftungskrankenhaus ab September 2019Montag: 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Kabinett beschließt Entwurf: Dritte Geschlechtsoption kommtIm Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht. VornamensortierungMit einer Änderung im Personenstandsgesetz (§ 45 a) ist seit 01.11.2018 die Abgabe einer sog. Sortiererklärung über die Reihenfolge der Vornamen für dt. Staatsangehörige beim Wohnsitzstandesamt bzw. dem Geburtsstandesamt möglich. Durch eine zu beurkundende Erklärung können Kinder ab 14 Jahren, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, bzw. die Namensträger selbst, die Reihenfolge von mehreren Vornamen ändern. Eine Änderung der Schreibweise, Hinzufügungen, Weglassen von Namen oder Namensteilen, Bindestrichen, Buchstaben o.ä. ist über diese Sortiererklärung nicht möglich. So kann z.B. aus „Karl Friedrich Gustav Heinrich Egon“ die neue Sortierung dann „Heinrich Gustav Karl Egon Friedrich“ lauten. Oder aber auch aus „Julia Marie Jaqueline“ der neue Name „Marie Jaqueline Julia“ gemacht werden. Nicht jedoch aus „Hans-Peter Günther“ der „Hans Peter Günter“. Dies wäre nur öffentlich-rechtlich im Rahmen einer behördlichen Namensänderung möglich. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis noch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Vereinbaren Sie hierzu bitte immer einen Termin mit unserer Standesbeamtin, Frau Christine Fahrnbach, Tel. 14 25 01 oder per mail: christine.fahrnbach@stadt-speyer.de. Die Gebühr für die zu beurkundende Erklärung beträgt 24 €, eine etwaige Bescheinigung des Geburtenregisters hierüber weitere 12 € ebenso wie eine neue Geburtsurkunde (sofern wir das Geburtenregister führen). | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |