Geburtsregister der Stadt Speyer, Foto © Oliver Franck

Allgemeine Informationen

Geburtsregister der Stadt Speyer, Foto © Oliver Franck

Bevor Sie Geburtsurkunden beantragen können, muss die Geburt Ihres Kindes dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Alle Infos dazu finden Sie hier.

 

Anzeige von Neugeburten

Die Geburt eines Kindes muss zunächst dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, variiert je nach Familienstand der Eltern. Unserer Checkliste können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie in Ihrer persönlichen Situation benötigen. 

Wenn Sie im Ausland geboren oder geschieden wurden, im Ausland geheiratet haben und/oder ausländischer Staatsangehöriger sind, wenden Sie sich bitte bezüglich der erforderlichen Urkunden oder auch bei weiteren Fragen direkt an das Standesamt.

Gebühren

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Sie erhalten drei gebührenfreie Original-Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und zur Vorlage bei der Sozialversicherung (Krankenkasse).
Für die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12 € erhoben.

Anzeigefrist

Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Sollte Ihr Kind tot geboren werden, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Alle Informationen, die Sie in dieser schweren Situation benötigen, finden Sie hier.

Kabinett beschließt Entwurf: Dritte Geschlechtsoption kommt

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.


 
 

kontakt

Ansprechpartner

Yasmin Collet
Standesbeamtin
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Tel. (0 62 32) 14 25 01
E-Mail

Christine Fahrnbach
Standesbeamtin
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Tel. (0 62 32) 14 25 01
E-Mail

Julia Slouma
Standesbeamtin
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Tel. (0 62 32) 14 25 01
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