Kirchenaustritte
Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären. Vorzuzeigen ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder
Reisepass. Weiterhin bitten wir um Angaben über Taufort und Taufdatum,
falls bekannt. Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung vor dem zuständigen Standesbeamten unterzeichnet worden ist. Das Ende der Kirchensteuerpflicht als Folge des Austritts regelt das Kirchensteuergesetz. Der Austritt kann während unserer Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erklärt werden. | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |