Stiftungszweck ist die Verwendung von Stiftungserträgnissen als Beitrag
zu den Kosten insbesondere der Unterbringung von Waisen, die durch das
Jugendamt der Stadt Speyer betreut werden, darüber hinaus die
Unterstützung von bedürftigen Kindern in den städtischen Einrichtungen
der Jugendhilfe, insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten und
Kinderhorten. Die Stiftung kann sich an der Finanzierung von
Einrichtungen beteiligen, die der Behebung besonderer Schwierigkeiten
der Kinderbetreuung dienen (z.B. Problemgebiete, Sozialwaisen und
ähnliches).
Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Die durch die Stiftung
begünstigten Personen haben gegenüber der Stiftung keinen Rechtsanspruch
auf Leistungen, die sich aus dem Stiftungszweck ergeben.
Stiftungssatzung