I. Sitzung des Ausschusses für Tourismus u.
Stadtmarketing am 18.05.2017 – Tagesordnung
II. Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Zweiachs-
Dreiseitkipper für Stadt Speyer
III. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP
am 06.06.2017
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I. Bekanntmachung über die 5. Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Stadtmarketing am Donnerstag, dem 18.05.2017,
17:00 Uhr, im Sitzungszimmer 1, Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung
A)
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Öffentliche Sitzung
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1.
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Künftige
Tourismus-Finanzierung; Sachstand Gespräche
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2.
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Mittelfristige Planung
Marketing-Aktivitäten 2018 bis 2021;
Marketing-Offensive Speyer - Marketingschwerpunkte der Leistungsträger
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3.
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Qualitätsmanagment-Management
Speyer / Rezertifizierungen / Hotelzertifizierungen, Anmeldung
FeWo-Zertifizierungen
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4.
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Speyerer Geschenk-Gutschein
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5.
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Touristische
Bilanz Speyer / Leistungsträger
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II. Öffentliche
Ausschreibung gem. § 3 VOL/A
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A
Die
Stadt Speyer schreibt aus:
„Lieferung eines Zweiachs- Dreiseitenkippers für die
Stadt Speyer“
SSPE-2017-061
a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer
b) Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.
d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Lieferung eines
Zweiachs-Dreiseitenkippers
e) Aufteilung in Lose: Nein
f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein
g) Ausführungsfrist:
Der Bieter versichert, dass die Auslieferung bis spätestens 36. KW 2017
abgeschlossen ist.
Der AN hat die Lieferung 3 Werktage vorher dem AG anzuzeigen.
h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de kostenfrei
i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef.
Vorankündigung.
Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale
i.H.v. € 5,00 fällig.
j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 13.06.2017, 10.00 Uhr (wenn möglich 15 Minuten
vor Submissionsbeginn)
k) Sicherheitsleistungen: keine
l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B
m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis
seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung
ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung
nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die
engere Wahl kommen.
n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
o) Zuschlagskriterien: Preis
p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3;
54290 Trier
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
III. Energieberatung:
Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?
Die
oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung
nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein
definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die
Dachschräge gedämmt sein.
Eine Sonderregelung gilt für Ein- und
Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002
selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines
Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre
Zeit. Die Dämmpflicht für alle anderen Gebäude musste bis Ende 2015 erfüllt
sein.
Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken eingehalten. Aber
auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine
relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung
erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen
oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die
Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen,
um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber
geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse
notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine
intakte Folie vorhanden ist.
Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen
werden.
Bei allen
Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der
Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist
persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den
Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt
Die
Energieberatung hat am Dienstag, dem 06.06.2017
von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen
Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind
kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
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Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen
Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der
MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente
Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 12.05.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister