Amtsblatt Nr. 019-2017 - 12.05.2017

I. Sitzung des Ausschusses für Tourismus u. Stadtmarketing am 18.05.2017 – Tagesordnung

II. Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Zweiachs- Dreiseitkipper für Stadt Speyer

III. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 06.06.2017

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I. Bekanntmachung über die 5. Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Stadtmarketing am Donnerstag, dem 18.05.2017, 17:00 Uhr, im Sitzungszimmer 1, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

A)    

Öffentliche Sitzung

1.

Künftige Tourismus-Finanzierung; Sachstand Gespräche

2.

Mittelfristige Planung Marketing-Aktivitäten 2018 bis 2021;
Marketing-Offensive Speyer - Marketingschwerpunkte der Leistungsträger

3.

Qualitätsmanagment-Management Speyer / Rezertifizierungen / Hotelzertifizierungen, Anmeldung FeWo-Zertifizierungen

4.

Speyerer Geschenk-Gutschein

5.

Touristische Bilanz Speyer / Leistungsträger

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II. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:

„Lieferung  eines Zweiachs- Dreiseitenkippers für die Stadt Speyer“
SSPE-2017-061

a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur

Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.

d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
 Lieferung eines Zweiachs-Dreiseitenkippers

e) Aufteilung in Lose: Nein

f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein

g) Ausführungsfrist:
Der Bieter versichert, dass die Auslieferung bis spätestens 36. KW 2017 abgeschlossen ist.
Der AN hat die Lieferung 3 Werktage vorher dem AG anzuzeigen.

h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de       kostenfrei

i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung.
Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale
i.H.v. € 5,00 fällig.

j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 13.06.2017, 10.00 Uhr (wenn möglich 15 Minuten vor Submissionsbeginn)

k) Sicherheitsleistungen: keine

l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B

m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen.

n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

o) Zuschlagskriterien: Preis

p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; 54290 Trier

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

III.   Energieberatung:
Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?

Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein.
Eine Sonderregelung gilt für  Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Die Dämmpflicht für alle anderen Gebäude musste bis Ende 2015 erfüllt sein.
Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken eingehalten. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.
Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 06.06.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 12.05.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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