Amtsblatt Nr. 039-2017 - 29.09.2017
I. Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Stadtmarketing am 05.10.2017 – Tagesordnung II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-KK 1969 – III. Bekanntmachung RVO – verkaufsoffener Sonntag am 08.10.2017 IV. Landesamt für Steuern – Änderungen beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 17.10.2017 ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die 6. Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Stadtmarketing am Donnerstag, dem 05.10.2017, 18:00 Uhr, im Sitzungszimmer 1, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung
_______________________________________________ II. Öffentliche Zustellung – Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges Herrn Kai Markus Kaufung, zuletzt wohnhaft Ruhhecke 25a, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-KK1969 untersagt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 06.09.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. _______________________________________________ III.
Rechtsverordnung Aufgrund des § 10 des Landesladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 22.11.2006 in der zur Zt. geltenden Fassung wird für die Stadt Speyer folgende Rechtsverordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen in der Stadt Speyer dürfen am Sonntag, dem 9.4.2017, Sonntag dem 7.5.2017 und Sonntag dem 8.10.2017 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 (1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 6.6.1994 (GBBl. 1994 Teil I S. 1170) in der zur Zt. geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. § 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag Beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen. § 4 Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1
und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des
Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das
Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58
Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in der
z. Zt. gültigen Fassung geahndet. § 5 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Speyer, den 10.02.2017 _______________________________________________ IV. Änderungen beim Antrag auf
Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge Wer weite Wege zur Arbeit fährt oder beispielsweise durch die Betreuung von Kindern oder durch Unterhaltszahlungen eine hohe finanzielle Belastung hat, der kann sich beim Finanzamt Freibeträge eintragen lassen und einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, um die monatliche steuerliche Belastung zu reduzieren. Aus zwei macht eins Ändern sich die Verhältnisse, so dass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, so muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 sind im Internet unter: https://www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2018) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich. _______________________________________________ Verbraucherberatung
V. Energieberatung: Experte oder buntes Bild? Wärmebilder
sind beliebt bei sanierungsbereiten Eigenheim-Besitzern und auch bei Mietern,
die ihrem Vermieter die schlechte Qualität der angemieteten Wohnung
eindrücklich vermitteln wollen. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 17.10.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: _______________________________________________ Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen
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Speyer, 29.09.2017
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