I. Sitzung des Personalausschusses am 18.12.2017 -
Tagesordnung
II. Sitzung des Stadtrates am 18.12.2017 - Tagesordnung
III. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-UA 535 – Adam Ujfaludi
IV. Ausschreibung – Vergabe von Finanzmitteln „Soziale
Stadt Speyer-West“
V. Landesamt für Steuern – Änderung der Bankverbindung;
Finanzamt Speyer-Germersheim
VI. Landesamt für Steuern – Info Hotline vorübergehend
nicht besetzt
VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am
16.01.2018
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I. Bekanntmachung über die 18. Sitzung des Personalausschusses am Montag, dem 18.12.2017,
16:30 Uhr, im Sitzungsraum 217a, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 2. OG
Tagesordnung
B)
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Nichtöffentliche
Sitzung
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1.
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Beförderung von
Beamt/innen
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2.
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Verschiedenes
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II. Bekanntmachung über die 36. Sitzung des Stadtrates am Montag, dem 18.12.2017,
17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung
A)
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Öffentliche
Sitzung
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1.
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Haushalte 2018 der
Stadt Speyer, der Bürgerhospitalstiftung und der Waisenhausstiftung -
Haushaltsreden der Fraktionen und Gruppierungen - Beschlussfassung
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.
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Haushaltsplan 2018
– Stellenplan; Wahrnehmung der ausländerbehördlichen Aufgaben bei der
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende des Landes in Speyer
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2.
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Terminierung -
Sitzung des Ältestenrates im Januar 2018
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3.
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Jahresbericht des
Behindertenbeauftragten der Stadt Speyer
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4.
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Städtebauliche
Maßnahmen der Sozialen Stadt - Projektstart Speyer-Süd
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5.
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Investiver
Finanzhaushalt 2017 der Bürgerhospitalstiftung; außerplanmäßige
Bereitstellung von Mitteln nach § 100 Abs. 1 GemO bei HHSt. 31191.0396000
–Krankenhäuser- (Seniorenförderung –Verwaltung des Stiftungsvermögens)
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6.
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GML, Kreditvertrag
zur Baumaßnahme „IGNIS“ für die Gesellschafterversammlung; Erhöhung der
Bürgschaftssumme entsprechend der Konsortialvereinbarung
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7.
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Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 der GEWO Wohnen GmbH
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8.
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Umbesetzung von
Ausschüssen;
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9.
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Annahme und
Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
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10.
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Fragen und
Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern / Verschiedenes
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B)
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Nichtöffentliche
Sitzung
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11.
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Grundstücksangelegenheiten
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12.
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Verschiedenes
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III. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetrieb-setzung eines Kraftfahrzeuges
Herrn Adam
Ujfaludi, zuletzt wohnhaft Obere Langgasse 11, 67346 Speyer, wird hiermit die
Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen
SP-UA 535 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 29.11.2017 kann bei der
Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4,
67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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IV. Ausschreibung zur Vergabe von Finanzmitteln
aus demVerfügungsfonds „Soziale Stadt Speyer-West“
Was ist der Verfügungsfonds?
Der
Verfügungsfonds dient der kurzfristigen unbürokratischen Finanzierung kleinteiliger,
in sich abgeschlossener Maßnahmen, Aktionen und Projekten ohne Folgekosten, die
zielgerichtete Effekte im Gebiet der „Sozialen Stadt Speyer-West“ erzielen und
die Gebietsentwicklung stärken.
Welche Ziele werden verfolgt?
Die beantragten Projekte sollen sich an den grundsätzlichen Zielen und Handlungsansätzen
des integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) der Sozialen Stadt orientieren. Im
Rahmen der Prüfung wird u. A. auf folgende Ziele geachtet:
- Aktivierung privaten
Engagements für den Erhalt, die Entwicklung und die Aufwertung des Gebiets
sowie die Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher
Akteure
- Stärkung
von Vereinen, Institutionen und Selbstorganisation von Bewohnern und Bewohnerinnen
- flexible
Umsetzung „eigener“ und öffentlichkeitswirksamer Projekte
- Verstetigung
der baulichen Projekte
- Förderung
der Zusammenarbeit und Aufbau sozialer Netze
-Förderung von ehrenamtlichem Engagement
-Förderung der sozialen und kulturellen Stadtteilentwicklung
-Entwicklung von Bürgerbewusstsein und Identifikation mit dem
Stadtteil -Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
- Aufwertung des Wohnumfeldes bzw. von Natur und Umwelt
-Das
Projekt muss einen eindeutigen Bezug zum Stadtteil haben
-Das
Projekt muss am bestehenden Bedarf orientiert sein und im öffentlichen
Interesse liegen
-Das
Projekt muss ein zeitnahes und sichtbares/erlebbares Ergebnis zur Folge haben
Wieviel
wird gefördert?
Zur
Förderung von Projekten stellt der
Verfügungsfonds eine Summe von 10 000 € als Anteilsfinanzierung bereit. Pro
Maßnahme soll der Zuschuss im Regelfall 5 000 € nicht übersteigen
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt
sind alle natürlichen oder juristischen Personen. Anträge können ganzjährig
gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
bearbeitet. Die Anträge sind in schriftlicher Form an das Quartiersmanagement
der Stadt Speyer (Anschrift: Stadt Speyer, Fachbereich Stadtentwicklung und
Bauwesen „Soziale Stadt Speyer-West“, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 67346
Speyer) über das dafür vorgesehene Antragsformular zu stellen. Die Zielgruppe
der Projekte sollte überwiegend aus dem Quartiersgebiet „Soziale Stadt
Speyer-West“ kommen oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben (Schule,
Kindertagesstätte, Verein oder ähnlich)
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Förderanträge können im Büro
Soziale Stadt am Berliner Platz und bei der Stadt Speyer,
Stadtentwicklung-Grünflächen zusammen mit den Förder-Richtlinien angefordert
werden.
Was muss ich bei der Antragstellung
beachten?
Mit
der Antragstellung werden die Förder-Richtlinien ausgehändigt, diese sind zu
beachten.
Eine beantragte Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Durchführung der Maßnahme
und Prüfung der Abrechnung. Ist eine vom Entscheidungsgremium ausgewählte
Maßnahme ohne Vorfinanzierung nicht durchführbar, kann im Ausnahmefall auch
eine Vorfinanzierung aus dem Verfügungsfonds erfolgen. Als Grundlage für die
Auszahlung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Eine vollständige und umfassende
Projektbeschreibung max. 5 Seiten, inklusive Fotos
- Belege
der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseinformationen)
-Eine
vollständige Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen/ Ausgaben).
- Alle
Originalrechnungen zu den Ausgaben
- Angebote
mit entsprechenden Preisvergleichen
- Fotodokumentation,
Zustimmung zur Veröffentlichung im Rahmen der
„Soziale Stadt Speyer-West“
Die
Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Abschluss der
Maßnahme vorgenommen werden.
Gibt es einen Abgabeschluss?
Der Verfügungsfonds wird
jährlich aufgelegt. Für die kommende Förderperiode wird ein Antrag bis 16. Februar 2018 angenommen. Später
eingehende Anträge können erst in der Förderperiode 2019 betrachtet werden. Ein
Maßnahmenbeginn kann dann 2 Monate später erfolgen.
Wer entscheidet über die Anträge?
Als Entscheidungsgremium
wird die Kernarbeitsgruppe des Projekts „Soziale Stadt Speyer-West“ bestimmt.
Diese entscheidet über die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Das Gremium
berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen
(Integriertes Entwicklungskonzept) des Projekts „Soziale Stadt Speyer-West“. Es
entscheidet über die Förderung von Maßnahmen in nichtöffentlicher Sitzung.
Stimmrecht über die Förderung der Maßnahmen haben nur die Mitglieder des
Entscheidungsgremiums. Die letztgültige Zusage zur Bezuschussung erfolgt in
schriftlicher Form durch die Stadt Speyer an den Antragsteller.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds.
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V. Finanzamt
Speyer-Germersheim erhält neue Bankverbindung
Ab Januar gilt zentrale IBAN der Landesfinanzkasse
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gilt für das Finanzamt Speyer-Germersheim
eine neue Bankverbindung.
Hintergrund ist die Umstellung der Bankverbindung der
Landesfinanzkassen-Außenstellen Idar-Oberstein und Pirmasens, die bislang für
den Zahlungsverkehr der Finanzämter vor allem im südlichen Rheinland-Pfalz zuständig
waren, auf die Bankverbindung des Hauptstandortes der Landesfinanzkasse Daun.
Damit gilt für alle rheinland-pfälzischen Finanzämter folgende einheitliche
Bankverbindung:
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
In Schreiben und Zahlungsaufforderungen der Finanzämter ist, ebenso wie auf den
Internetseiten, die neue Bankverbindung angegeben.
Bereits erteilte
SEPA-Lastschriftmandate sind von der Änderung der Bankverbindung nicht
betroffen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei Rückfragen zur Bankverbindung steht montags bis donnerstags von 8 bis
16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr das Kommunikationscenter der Landes-finanzkasse
Daun unter der Rufnummer 06592 / 9579-71000 zur Verfügung.
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VI.
Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter vorübergehend nicht besetzt
Wegen Personalversammlung nachmittags geschlossen
Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter ist
am Mittwoch, 13. Dezember 2017, wegen einer Personalversammlung ab 12:30 Uhr
nicht mehr besetzt. Telefonisch erreichbar ist sie wieder ab Donnerstag, 14.
Dezember 2017, 8:00 Uhr
Die Info-Hotline erteilt Auskünfte zu allgemeinen Fragen rund um die Steuererklärung,
insbesondere zur Frage nach Werbungskosten, Lohnsteuerermäßigungsverfahren,
Steuerklassen und den zu verwendenden Vordrucken für die Steuererklärung.
Die Info-Hotline ist immer montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und
freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0261-2017 9279 erreichbar.
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
VII. Energieberatung:
Kellerdecke – Eine Dämmung lohnt sich
fast immer
Ist die Decke eines
unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über
den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt
sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.
Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme,
da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein
Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter.
Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen
Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt
werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten
verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung
eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und
es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene
Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht
wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit
sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30
W/(m²K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten
eine Dicke von 8 bis 10 Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035
bzw. 040. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb
durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der
Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät
der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Die
Energieberatung hat am Dienstag, dem 16.01.2018
von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen
Rathaus (Rückgebäude), Maximilian-
straße 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter
06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen
kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13
und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
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Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen,
eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der MRN von Montag
bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung
Speyer, 15.12.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister