Amtsblatt Nr. 049-2017 - 15.12.2017

I. Sitzung des Personalausschusses am 18.12.2017 - Tagesordnung

II. Sitzung des Stadtrates am 18.12.2017 - Tagesordnung

III. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-UA 535 – Adam Ujfaludi

IV. Ausschreibung – Vergabe von Finanzmitteln „Soziale Stadt Speyer-West“

V. Landesamt für Steuern – Änderung der Bankverbindung; Finanzamt Speyer-Germersheim

VI. Landesamt für Steuern – Info Hotline vorübergehend nicht besetzt

VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 16.01.2018

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I. Bekanntmachung über die 18. Sitzung des Personalausschusses am Montag, dem 18.12.2017, 16:30 Uhr, im Sitzungsraum 217a, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 2. OG
Tagesordnung

B)  

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Beförderung von Beamt/innen                                                              

2.

Verschiedenes

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II. Bekanntmachung über die 36. Sitzung des Stadtrates am Montag, dem 18.12.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung

A)

Öffentliche Sitzung

1.

Haushalte 2018 der Stadt Speyer, der Bürgerhospitalstiftung und der Waisenhausstiftung - Haushaltsreden der Fraktionen und Gruppierungen - Beschlussfassung

 .

Haushaltsplan 2018 – Stellenplan; Wahrnehmung der ausländerbehördlichen Aufgaben bei der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende des Landes in Speyer

2.

Terminierung - Sitzung des Ältestenrates im Januar 2018

3.

Jahresbericht des Behindertenbeauftragten der Stadt Speyer

4.

Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt - Projektstart Speyer-Süd

5.

Investiver Finanzhaushalt 2017 der Bürgerhospitalstiftung; außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nach § 100 Abs. 1 GemO bei HHSt. 31191.0396000 –Krankenhäuser- (Seniorenförderung –Verwaltung des Stiftungsvermögens)

6.

GML, Kreditvertrag zur Baumaßnahme „IGNIS“ für die Gesellschafterversammlung; Erhöhung der Bürgschaftssumme entsprechend der Konsortialvereinbarung

7.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der GEWO Wohnen GmbH

8.

Umbesetzung von Ausschüssen;

9.

Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;

10.

Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern / Verschiedenes

B)

Nichtöffentliche Sitzung

11.

Grundstücksangelegenheiten

12.

Verschiedenes

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III. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetrieb-setzung eines Kraftfahrzeuges

Herrn Adam Ujfaludi, zuletzt wohnhaft Obere Langgasse 11, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen
SP-UA 535 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 29.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

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IV. Ausschreibung zur Vergabe von Finanzmitteln aus demVerfügungsfonds „Soziale Stadt Speyer-West“

Was ist der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds dient der kurzfristigen unbürokratischen Finanzierung kleinteiliger, in sich abgeschlossener Maßnahmen, Aktionen und Projekten ohne Folgekosten, die zielgerichtete Effekte im Gebiet der „Sozialen Stadt Speyer-West“ erzielen und die Gebietsentwicklung stärken.
Welche Ziele werden verfolgt?
Die beantragten Projekte sollen sich an den grundsätzlichen Zielen und Handlungsansätzen des integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) der Sozialen Stadt orientieren. Im Rahmen der Prüfung wird u. A. auf folgende Ziele geachtet:
- Aktivierung privaten Engagements für den Erhalt, die Entwicklung und die Aufwertung des Gebiets sowie die Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure

- Stärkung von Vereinen, Institutionen und Selbstorganisation von Bewohnern und Bewohnerinnen

- flexible Umsetzung „eigener“ und öffentlichkeitswirksamer Projekte

- Verstetigung der baulichen Projekte

- Förderung der Zusammenarbeit und Aufbau sozialer Netze

-Förderung von ehrenamtlichem Engagement

-Förderung der sozialen und kulturellen Stadtteilentwicklung

-Entwicklung von Bürgerbewusstsein und Identifikation mit dem Stadtteil -Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur

- Aufwertung des Wohnumfeldes bzw. von Natur und Umwelt

-Das Projekt muss einen eindeutigen Bezug zum Stadtteil haben

-Das Projekt muss am bestehenden Bedarf orientiert sein und im öffentlichen Interesse liegen

-Das Projekt muss ein zeitnahes und sichtbares/erlebbares Ergebnis zur Folge haben

Wieviel wird gefördert?
Zur Förderung von Projekten  stellt der Verfügungsfonds eine Summe von 10 000 € als Anteilsfinanzierung bereit. Pro Maßnahme soll der Zuschuss im Regelfall 5 000 € nicht übersteigen
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Anträge sind in schriftlicher Form an das Quartiersmanagement der Stadt Speyer (Anschrift: Stadt Speyer, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen „Soziale Stadt Speyer-West“, Stadthaus, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) über das dafür vorgesehene Antragsformular zu stellen. Die Zielgruppe der Projekte sollte überwiegend aus dem Quartiersgebiet „Soziale Stadt Speyer-West“ kommen oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben (Schule, Kindertagesstätte, Verein oder ähnlich)
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Förderanträge können im Büro Soziale Stadt am Berliner Platz und bei der Stadt Speyer, Stadtentwicklung-Grünflächen zusammen mit den Förder-Richtlinien angefordert werden.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Mit der Antragstellung werden die Förder-Richtlinien ausgehändigt, diese sind zu beachten.
Eine beantragte Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung der Abrechnung. Ist eine vom Entscheidungsgremium ausgewählte Maßnahme ohne Vorfinanzierung nicht durchführbar, kann im Ausnahmefall auch eine Vorfinanzierung aus dem Verfügungsfonds erfolgen. Als Grundlage für die Auszahlung sind folgende Unterlagen notwendig: 
- Eine vollständige und umfassende Projektbeschreibung max. 5 Seiten, inklusive Fotos 

- Belege der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseinformationen) 

-Eine vollständige Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen/ Ausgaben).

- Alle Originalrechnungen zu den Ausgaben

- Angebote mit entsprechenden Preisvergleichen

- Fotodokumentation, Zustimmung zur Veröffentlichung im Rahmen der
„Soziale Stadt Speyer-West“
Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorgenommen werden.
Gibt es einen Abgabeschluss?
Der Verfügungsfonds wird jährlich aufgelegt. Für die kommende Förderperiode wird ein Antrag bis 16. Februar 2018 angenommen. Später eingehende Anträge können erst in der Förderperiode 2019 betrachtet werden. Ein Maßnahmenbeginn kann dann 2 Monate später erfolgen.
Wer entscheidet über die Anträge?
Als Entscheidungsgremium wird die Kernarbeitsgruppe des Projekts „Soziale Stadt Speyer-West“ bestimmt. Diese entscheidet über die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Das Gremium berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen (Integriertes Entwicklungskonzept) des Projekts „Soziale Stadt Speyer-West“. Es entscheidet über die Förderung von Maßnahmen in nichtöffentlicher Sitzung. Stimmrecht über die Förderung der Maßnahmen haben nur die Mitglieder des Entscheidungsgremiums. Die letztgültige Zusage zur Bezuschussung erfolgt in schriftlicher Form durch die Stadt Speyer an den Antragsteller.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds.

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V. Finanzamt Speyer-Germersheim erhält neue Bankverbindung
Ab Januar gilt zentrale IBAN der Landesfinanzkasse

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gilt für das Finanzamt Speyer-Germersheim eine neue Bankverbindung.
Hintergrund ist die Umstellung der Bankverbindung der Landesfinanzkassen-Außenstellen Idar-Oberstein und Pirmasens, die bislang für den Zahlungsverkehr der Finanzämter vor allem im südlichen Rheinland-Pfalz zuständig waren, auf die Bankverbindung des Hauptstandortes der Landesfinanzkasse Daun. Damit gilt für alle rheinland-pfälzischen Finanzämter folgende einheitliche Bankverbindung:
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
In Schreiben und Zahlungsaufforderungen der Finanzämter ist, ebenso wie auf den Internetseiten, die neue Bankverbindung angegeben.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate sind von der Änderung der Bankverbindung nicht betroffen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei Rückfragen zur Bankverbindung steht montags bis donnerstags von 8 bis
16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr das Kommunikationscenter der Landes-finanzkasse Daun unter der Rufnummer 06592 / 9579-71000 zur Verfügung.

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VI. Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter vorübergehend nicht besetzt
Wegen Personalversammlung nachmittags geschlossen

Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter ist am Mittwoch, 13. Dezember 2017, wegen einer Personalversammlung ab 12:30 Uhr nicht mehr besetzt. Telefonisch erreichbar ist sie wieder ab Donnerstag, 14. Dezember 2017, 8:00 Uhr
Die Info-Hotline erteilt Auskünfte zu allgemeinen Fragen rund um die Steuererklärung, insbesondere zur Frage nach Werbungskosten, Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Steuerklassen und den zu verwendenden Vordrucken für die Steuererklärung.
Die Info-Hotline ist immer montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0261-2017 9279 erreichbar.

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

VII.  Energieberatung:
        Kellerdecke – Eine Dämmung lohnt sich fast immer

Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.
Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter.
Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m²K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von 8 bis 10 Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 bzw. 040. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 16.01.2018 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilian-   straße 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
 dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 15.12.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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