Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtliche Hinweise und Nutzungshinweise zur InternetfassungAuf diesen Internetseiten können Sie Bebauungspläne der Stadt Speyer einsehen. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt. Die hier abrufbaren Bebauungspläne sind alle im Speyerer Amtsblatt bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich. In der Übersichtskarte finden Sie die Nummer des entsprechenden Bebauungsplans. Übersicht der Bebauungspläne (PDF 7,09 MB) Unter dieser Nummer können Sie die Planunterlagen (graue Spalte linke Seite) abrufen.
Für Gebiete, die nicht farbig gekennzeichnet sind, liegt kein Bebauungsplan vor. Vorhaben werden hier nach § 34 BauGB entsprechend der Umgebungsbebauung beurteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter kompliziert sein kann und fachliche Beratung erfordert. Beispielsweise ist es möglich, dass
Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen und ähnlichem geeignet. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Einsichtnahme in OriginalpläneAlleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann daher nur der Originalplan der Stadt Speyer sein. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder. Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht unter der nebenstehenden Kontaktadresse (rechts) bereitgehalten. Wird außerhalb der Dienststunden ein Termin zur Einsichtnahme in die Originalpläne gewünscht, kann dieser vereinbart werden. In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen. Bei Bauvorhaben, egal ob sie nach § 34 BauGB oder nach einem Bebauungsplan beurteilt werden, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Auskunft erteilt auch die Abteilung Stadtplanung.
| Kontakt Abteilung Stadtplanung Zimmer 303 Maximilianstraße 100 Tel. 06232 / 14-2408
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag geschlossen Termine auch nach Vereinbarung.
|
|