Hauptpostgebäude vor dem Umbau zur Postgalerie

Aufgaben und Ziele

Hauptpost
Der Denkmalschutz stellt sicher, dass durch die Erhaltung der Kulturdenkmale Geschichts- und Traditionsbewusstsein gefördert und dem heute lebenden Bürger ermöglicht wird, sichtbare Anknüpfungspunkte an frühere Epochen und vergangene Generationen zu erleben. 

 

Das Gesicht der Innenstadt, ihre Qualität als Wohn- und Gewerbestandort sowie ihre Anziehungswirkung auf Gäste und Besucher wird ganz maßgeblich von ihrem überlieferten baulichen Erscheinungsbild geprägt.

Die noch aus dem Mittelalter, der großen Zeit der Stadt Speyer als Herrschaftszentrum der salischen Kaiser, herrührende Abfolge der Straßen, Plätze und Gassen im Stadtkern wird gesäumt von einem umfangreichen Gebäudebestand, der vor allem nach dem Stadtbrand von 1689 errichtet wurde und barocke, klassizistische und gründerzeitliche Bürgerhäuser sowie Sakralbauten umfasst. Hier gibt der Flächennutzungsplan 2020 (PDF, 20 MB) (Kapitel D, S. 47-65 u. Kapitel D, S. 116-128) der Stadt Speyer umfassende Informationen zu Stadtgeschichte und Denkmalschutz.
Eingang zum StadthausEingebettet in den genannten historischen Gebäudebestand liegen die Kulturdenkmale und Denkmalzonen. Hierbei handelt es sich um einzelne Bauwerke oder Stadtflächen von besonderer Bedeutung, die durch das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz geschützt sind.

Die baulichen Kulturdenkmale zeichnen sich dadurch aus, dass sie in herausragender Weise die Bauart, das Stilempfinden und die Gestaltungsqualität vergangener Epochen widerspiegeln. Hierbei ist ein originaler Erhaltungszustand eines Denkmals ein wichtiges Qualitätskriterium.

Darüber hinaus legen Kulturdenkmale mit ihrem äußeren Erscheinungsbild sowie auch ihrer inneren Ausstattung Zeugnis ab von der Lebens- und Arbeitsweise früherer Generationen. Durch die Erhaltung der Kulturdenkmale werden Geschichts- und Traditionsbewusstsein gefördert und dem heute lebenden Bürger ermöglicht, sichtbare Anknüpfungspunkte an frühere Epochen und vergangene Generationen zu erleben. Dieses dient letztlich der Identifikation des Bürgers mit seiner Stadt als Wohn- und Lebensort.

 
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