Treppenhaus im Stadthaus

Denkmaltopographie

Neuer Trausaal
Die Kulturdenkmäler und Denkmalzonen werden gemäß § 10 des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (novellierte Fassung vom 10.12.2008) in der Denkmalliste der Generaldirektion Kulturelles Erbe geführt.


 

Grundlage für die Denkmalliste ist die 1985 in Buchform erschienene Denkmaltopographie Speyer. Die hier aufgeführten Kulturdenkmäler wurden seinerzeit vom Landesamt für Denkmalpflege Mainz als der zuständigen Denkmalfachbehörde erfasst und in Text und Bildern beschrieben. Die Denkmaltopographie ist unter anderem in der Stadtbibliothek vorhanden oder kann bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege eingesehen werden.

Ein Übersicht über die Einzeldenkmäler mit Bild gibt es auch bei wikipedia.
Am 26.11.2008 trat das novellierte Denkmalschutzgesetz in Kraft, durch das die noch verbliebenen, nach dem Vorgängergesetz von 1978 noch nicht geschützten Denkmäler und Denkmalzonen nun nachrichtlich unter Schutz gestellt wurden. Dadurch hat sich die Anzahl der geschützten Einzeldenkmäler geringfügig, die Anzahl der Denkmalzonen Speyer dagegen erheblich vergrößert.

Insgesamt verfügt die Stadt Speyer nun über rund 420 geschützte Einzeldenkmäler, 35 Denkmalzonen und vier archäologische Grabungsschutzgebiete. Art und Geltungsbereiche der Denkmalzonen in Speyer sind in einerKarte (PDF, 13,2 MB) dargestellt.

 
 




Weitere Infos
Abteilung Landesarchäologie
Kleine Pfaffengase 10
67346 Speyer

Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
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