Ein erforderlicher Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
ist formlos und schriftlich zusammen mit zeichnerischen Planungsunterlagen, Bestandsplänen,
Fotos usw. einzureichen.
Bei weitergehenden Maßnahmen an Kulturdenkmälern
schaltet die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege von sich aus den für
Speyer zuständigen Gebietsreferenten der Denkmalfachbehörde in Mainz (Abteilung
Bau- und Kunstdenkmalpflege der GDKE) zur Abstimmung in das Genehmigungsverfahren ein.
Vor der Antragstellung sowie in
der Ausführungsphase von genehmigten Baumaßnahmen erfolgt eine Beratung durch den für den Denkmalschutz
zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Speyer.
Die Beratungsmöglichkeit
besteht auch für Bürger, die sich grundsätzlich über Veränderungsmöglichkeiten an
Kulturdenkmälern informieren möchten.
Richtschnur bei Maßnahmen an
Kulturdenkmalen ist ein schonender,
bewahrender Umgang mit der Bausubstanz, eine material- und stilgerechte
Ausführung von Ausbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahmen sowie die weitgehende
Erhaltung des originalen, überlieferten Erscheinungsbildes.
Bei allen Maßnahmen sind daher
zunächst der Erhalt und die Aufarbeitung und gegebenenfalls Ertüchtigung der
vorhandenen Bauteile (z.B. Fenster, Türen, Dachdeckungen usw.) anzustreben.
Dieses natürlich nur dort, wo noch originale ältere Bauteile bestehen. Wenn neuere
Bauteile aus den letzten Jahrzehnten, die nicht zum Erscheinungsbild des
Kulturdenkmals gehören, verändert oder ausgetauscht werden sollen, ist hierbei
das Original des früheren Zustandes bei der Erneuerung maßgeblich. Hierbei
können alte Bestandszeichnungen oder Fotos eine hilfreiche Quelle sein.
Erstmalig neu zu errichtende
Bauteile (Erweiterungen, Ausbauten usw.) sollen sich zeitgemäß darstellen und
nicht mit nachempfundenen, historischen Bauformen versehen werden, um das
Originalgebäude in seiner stilistischen und historischen Aussage (s.o.) nicht
zu verfälschen.