Autoverkehr, © Th.Reinhardt/PIXELIO, www.pixelio.de

EU- Umgebungslärmrichtlinie

Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungslärmrichtlinie) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

 


Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor:

In der ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten für Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen (Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen -Starts oder Landungen- pro Jahr, wobei ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen sind) zu erstellen. Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, Lärmaktionspläne ausgearbeitet werden.

In der zweiten Stufe sind bis zum 30. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten zu erstellen für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen. Bis zum 18. Juli 2013 müssen Lärmaktionspläne für diese Gebiete ausgearbeitet werden.

 
Kontakt
Abteilung Umwelt und Forsten
Maximilianstraße 12
67346 Speyer
Tel. (0 62 32) 14 27 85
E-Mail 
Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einverstanden