BadegewässerBadegewässerqualitätSeit der Badesaison 2008 werden in Rheinland-Pfalz die Badegewässer nach der neuen „Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22.02.2008 überwacht. Während die hygienische Überwachung (Untersuchung von entnommenen Wasserproben auf die Parameter „Intestinale Enterokokken“ und „Escherichia Coli“) durch das Gesundheitsamt vorgenommen wird, erfolgt die Überwachung auf Cyanobakterien und Algen durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Dabei sind die in den Anhängen 1 und 4 der Badegewässerverordnung angegebenen Parameter und Überwachungsfrequenzen einzuhalten. Je nach vorgefundener Situation kann aber im Einzelfall die Untersuchung weiterer mikrobiologischer Parameter sowie eine Erhöhung der Überwachungsfrequenz angebracht sein. Überschreitung der ÜberwachungswerteIm Falle einer Überschreitung der in der Verordnung genannten Überwachungswerte hat die Wasserbehörde die Aufgabe, entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese können von einer einfachen Information oder Warnung der Badegäste bis hin zur Erteilung eines Badeverbotes und Schließung des Gewässers reichen. BetreiberpflichtDer Betreiber eines Badegewässers ist verpflichtet, die
Öffentlichkeit über den Zustand des Gewässers zu informieren. Die Informationen
sollen dabei in nächster Nähe jedes Badegewässers an leicht zugänglicher Stelle
bereitgestellt werden. Seit der Badesaison 2012 wurden daher in nächster Nähe der Badestellen eine allgemeine, nicht fachliche Beschreibung der Badegewässer und seine aktuellen Einstufungen bereitgestellt. Ein Muster des Aushangs mit entsprechender Einstufung der Gewässerqualität finden Sie hier. Weitere Informationen über die öffentlichen Badegewässer in
der Gemarkung Speyer finden Sie hier
oder auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz. BinsfeldDas Binsfeld liegt nördlich der Autobahn A 61 und besteht
aus mehreren Baggerseen, die im Rahmen der Kiesgewinnung entstanden
sind. Diese Seen sind teilweise in Privatbesitz und damit der
Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise zugänglich. Damit die
Allgemeinheit überhaupt einen Baggersee nutzen kann (z. B. zum Baden,
Schwimmen, Tauchen etc.) muss der so genannte Gemeingebrauch
zugelassen werden. Geregelt wird dieser im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie dem Wassergesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Zum Binsfeld gehören die nachfolgend aufgelisteten Seen, die einer unterschiedlichen Freizeitnutzung unterliegen. Näheres regelt die durch die SGD erlassene Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet „ Im Binsfeld“ (Gemeingebrauchsverordnung).
HundestrandZu Beginn der Badesaison 2019 wurd im Bisfeld ein Hundestrand eingerichtet. Dieser befindet sich im Südosten des Binsfeldsees auf der Halbinsel zwischen Binsfeld- und Kuhuntersee. Aber Achtung: Da sich das Binsfeld in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, besteht im gesamten Binsfeld Anleinpflicht. Hunde dürfen ausschließlich am Hundestrand ins Wasser gehen. An allen anderen Baggerseen/Badeseen des Binsfeldes ist dies nicht zulässig. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Speyer. Sie finden die Verordnung hier. Tauchen im BinsfeldMit Erlass der neuen Gemeingebrauchs-verordnung im Mai 2004 wurde die Freizeit-Nutzung der Binsfeldseen neu geregelt. Dies betraf insbesondere das Tauchen mit technischem Gerät. Im Kuhunter-
und Gänsedrecksee wurde die maximale Anzahl von Tauchern auf 20 je Tag
beschränkt. Das Tauchen ist außerdem rechtzeitig vor dem ersten Tauchgang bei
der „Gemeinschaft Speyerer
Tauchvereine" anzumelden.
Diese Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss der ortsansässigen
Tauchvereine, die die Vergabe der Kontingente koordiniert. Hier erhält
man
auch nähere Informationen über das Anmelde- und Vergabeverfahren
sowie freie Plätze und Termine. Wichtig:Neben einem Südeinstieg am Kuhuntersee in der Nähe der Gaststätte „Anglerstubb“ gibt es einen zweiten Einstieg am Nordwestufer des Gänsedrecksees. Beide Einstiege sind durch Schilder gekennzeichnet. SteinhäuserwühlseeDer Steinhäuserwühlsee (ugs. "Bonnet-weiher") ist zwar in Privatbesitz, doch wird dort ein entgeltlicher, öffentlicher Badestrand betrieben. Der See liegt am nördlichen Rand des Industriegebietes Ost und kann über die Straße "Am Rübsamenwühl" erreicht werden. Im Rahmen der Tiefenbaggerung, die seit 2012 abgeschlossen ist, wurde der Bonnetweiher mittels eines Durchstichs mit dem daneben liegenden Wammsee verbunden. Während auch für den Bonnetweiher der Gemeingebrauch zugelassen ist, gilt dies für den Wammsee nicht. Durch die Grundwaserverunreinigung, ausgehend vom Industriegebiet Speyer-West, ist auch der Bonnetweiher betroffen. Weitere aktuelle Informationen Hierüber finden Sie hier. | Kontakt Rechtsgrundlagen Gemeingebrauch Was darf ich wo? |