Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs veröffentlicht. Aktuelle Bodenrichtwerte sind im Geoportal Trier oder als analoge Bodenrichtwertkarten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einsehbar. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte einzuholen. Die Auskunft kann mündlich oder schriftlich erteilt werden oder durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten erfolgen.
Mündliche Auskünfte
Telefonische Auskünfte werden auf Grundlage der Bodenrichtwertkarten von der Geschäftsstelle montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr unter der Rufnummer der Bodenrichtwertauskunft 0651/718-1624 kostenlos erteilt.
Schriftliche Auskünfte / Auszüge
Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft und / oder ein Auszug aus der Bodenrichtwertkarte kann über das folgende Bestellformular beantragt werden.
Die Gebühr richtet sich nach dem besonderen Gebührenverzeichnis zur Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der Gutachterausschüsse vom 17.08.2022.
Bei der Zusendung per Post werden zusätzlich Versandkosten berechnet.
Die Kostenentscheidung erhalten Sie mit der gewünschten Lieferung.
Bitte beachten Sie:
Der Antragsteller verpflichtet sich die entstehenden Kosten zu tragen. Online-Bestellungen sind ohne Unterschrift gültig. Falls Sie die Bestellung ausdrucken und an die Geschäftsstelle (Postfach 3470, 54224 Trier) zustellen möchten, bitten wir Sie, den Ausdruck zu unterschreiben. Zum Ausdrucken des ausgefüllten Formulars verwenden Sie bitte vor dem Absenden die Druckfunktion Ihres Browsers!
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