Der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle erbringen folgende Leistungen:
Auf Antrag werden folgende Leistungen durch den Gutachterausschuss erbracht:
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (z.B. Enteignung) und für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bzw. Entwicklungsbereichen
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtzinsen.