Für alle Trierer Kulturschaffenden gibt es pünktlich zur Vorweihnachtszeit eine positive Nachricht für das kommende Jahr 2025. Das Projekt Kulturschaufenster geht nach Jahresende in eine neue Runde. Dazu lädt das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz Einzelpersonen, Vereine, Initiativen oder sonstige Zusammenschlüsse dazu ein, das neue Jahr in der Trierer Fußgängerzone künstlerisch und kulturell einzuläuten. Die Schaufensterflächen in der Simeon- und der Moselstraße stehen für jede kreative Idee offen.
„Dass wir weiterhin die Möglichkeit zur Ausschreibung bekommen, ist großartig“, erklärt Kulturdezernent Markus Nöhl. „Wir können damit die unsere reichhaltige Kulturszene in der Trierer Innenstadt lückenlos präsentieren. Wir danken dem neuen Inhaber für diese Vereinbarung.“ Auch die Leiterin des Amts für Stadtkultur und Denkmalschutz Elvira Classen zeigt sich glücklich: „Uns ist es ein Anliegen, die freie Szene vielfältig zu fördern, so auch mit Räumen wie dem Kulturschaufenster oder dem Kulturspektrum. Mit den Schaufenstern in der Simeonstraße eröffnen wir Marketing direkt im Herzen unserer Stadt.“
Für die freie Szene stehen die folgende Glasfassaden entlang der Simeonstraße zur Verfügung:
Folgende Glasfassaden entlang der Moselstraße stehen ebenfalls zur Verfügung:
Für die derzeitige Ausschreibung stehen folgende Zeitfenster zur Verfügung:
Die Termine für den Auf- und Abbau sind nachstehend aufgeführt:
Für die Bewerbung muss das Bewerbungsformular unterzeichnet und fristgerecht bis zum 10. Dezember 2024 per E-Mail im Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingehen (stadtkultur@trier.de).
Eine Innenbesichtigung der Schauflächen ist aus organisatorischen Gründen leider nur zu den Terminen möglich, an denen auch die Wechsel sowie Auf- und Abbauten stattfinden. Es werden keine weiteren Besichtigungstermine vergeben. Bei Bedarf ist ein Stromanschluss vorhanden. Eine finanzielle Förderung der Gestaltung erfolgt nicht. Über die Auswahl entscheidet das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz mit Kulturdezernent Markus Nöhl und der Trier Tourismus und Marketing GmbH. Bitte beachten Sie, dass die Belegung der Kulturschaufenster nur erfolgen kann, wenn keine veränderte Beanspruchung seitens des Eigentümers vorliegt. Alle Zuschläge werden daher unter dem Vorbehalt von kurzfristigen Nutzungsänderungen vergeben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Material zum Auf- und Abbau, sowie Rückwände nicht zur Verfügung gestellt werden können und ggf. selbst mitzubringen sind.