Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Nachweise über die besuchte Schule und den Bildungsgang sowie die entstehenden Kosten der Schülerbeförderung sind vorzulegen.