Die Lebensmittelüberwachung ist zuständig für ca. 900 Betriebe im Stadtgebiet (Herstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Inverkehrbringung von Lebensmitteln). Dazu zählen auch alle gewerblichen Festveranstaltungen, alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Küchen, Kantinen, Essen auf Rädern) und noch vieles mehr.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf Überprüfung der Hygiene in den Betrieben und dient somit Ihrem Gesundheitsschutz.
Wir überzeugen uns von der ordnungsgemäßen Lagerung sowie dem Frischegrad der Lebensmittel.
Wir ziehen Proben in den Gewerbebetrieben und lassen sie in den Untersuchungsämtern begutachten.
Einen hohen Stellenwert hat die Überprüfung kennzeichungsrechtlicher Vorschriften und somit der Schutz vor Täuschung. Hierunter fallen auch die korrekte Preisangabe und eine ordnungsgemäße Thekenauszeichnung.
Wir beraten Sie gerne über lebensmittelrechtliche Hygienebestimmungen, ob Sie nun Verbraucher oder Gewerbetreibender sind.
Wir nehmen Ihre lebensmittelrechtlichen Beschwerden entgegen, soweit sie nicht anonym abgegeben werden.
Bei Vorliegen von ansteckenden Krankheiten bei Beschäftigten im Lebensmittelbereich sprechen wir Tätigkeitsverbote aus. Diese werden erst dann wieder aufgehoben, wenn keine Ansteckungs- bzw. Übertragungsgefahr mehr besteht.
Die Überwachung von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben.
Wir ahnden Verstöße mit Bußgeldern und schalten bei Vorliegen von Straftaten gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften die Staatsanwaltschaft ein.
Wir informieren Sie gerne über aktuelle lebensmittelrechtliche Besonderheiten und Maßnahmen.Zentrale E-Mail: Kontaktformular