In vielen Städten, auch in Trier, gibt es Flächen, auf denen ohne Probleme legal gesprüht werden kann. Mit einer schriftlichen Erlaubnis der Stadtjugendpflege ist dies in Trier möglich. Die Erlaubnis ist erhältlich bei Thomas Fries in der Bollwerkstraße 6, 54290 Trier.
Wichtig bei dem Termin:
Beim Sprayen müsst Ihr die Erlaubnis immer dabeihaben.
Die Erlaubnis gilt unbegrenzt, solange sich nichts ändert, und ist kostenlos. Nutzt Du die legalen Flächen, hast du beim Sprayen Zeit, kannst mit Freundinnen, Freunden oder alleine sprühen und es gibt keine Probleme wegen einer möglichen Strafe.
Unerlaubte Graffitis sind Straftaten. Wer sie verursacht, ist schadenersatzpflichtig. Bis zum 14. Lebensjahr gilt die Strafunmündigkeit. Zivilrechtlich bist Du allerdings schon ab dem 7. Lebensjahr schadenersatzpflichtig. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden strafrechtlich nach dem Jugendgerichtsgesetz verfolgt.
Diese freigegebenen Flächen werden bei der Beantragung der Erlaubnis genauer erläutert:
Fußgängerunterführung an den Moselauen
Fußgängerunterführungen an den Kaiserthermen
Auf- und Abgänge – ausschließlich vorhandener Beschriftung
im Bereich Ostallee/Friedrich-Wilhelm-Gymnasium/Landesmuseum/Hermesstraße
Nordwand des Exzellenzhauses
Begrenzungsmauer des Nordbades, Peter-Lambert-Str.
Anfang Parkplatz bis Ende des Exzellenzhauses
Spielplatz Leoplatz/Trier-Süd
Eisenbahnunterführung Kürenzer Straße/Schönbornstraße
Unterführung Martinsufer/Ausoniusstraße
Zurmaiener Straße (Unterführung Cusanushaus inklusive Auf- und Abgänge)
Teile der Konrad-Adenauer-Brücke
Westlicher Brückenpfeiler im Bereich der befestigten Fläche
Unterführung bei Konrad-Adenauer-Brücke (Medardschule)
Mauer des Basketballplatzes im Schammat (gehört zu Abtei St. Matthias)
Unterführung Albanastraße / Euchariusstraße (Deutsche Bahn)
Privat freigegebene Fläche (FA Thomas) vor der Filiale Möbelum in der Aachener Str. 66 bis zu den Werbetafeln
Privat freigegebene Fläche (Kaufland) vor der Filiale Möbelum in der Aachener Str. 66 bis zu der Kaufland Filiale
Sie haben eine Fläche zur Verfügung und würden diese gerne der Szene als legale Fläche zur Verfügung stellen?
Zur Erweiterung der legalen Flächen in Trier können Anregungen direkt an die Stadtjugendpflege (Kontakt: michelle.masella@trier.de) gerichtet werden. Zur Kriminalprävention und der Unterstützung der jugendkulturellen Szene in Trier prüft die Jugendpflege gemeinsam mit den Interessierten mögliche Flächen.
Das Jugendamt ist im Kriminalpräventiven Rat Trier vertreten. Der Kriminalpräventive Rat versteht sich als Zusammenschluss von Institutionen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten und ihrer Erfahrungen zur Verhütung von Straftaten beitragen können. Der Rat hat in der Untergruppe „Runder Tisch Graffiti“ das Ziel, die Präventionsarbeit im Bereich Graffiti in Trier voranzutreiben.