Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A informiert die Vergabestelle fortlaufend über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabeverfahren:
Bauleistungen
- VOB: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- VOB: Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.
Liefer- und Dienstleistungen
- VOL: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- VOL: Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.