Um auch den Bedürfnissen von Besuchern in einer Bewohnerparkzone gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung Trier den so genannten Besucherparkausweis bzw. Hotelausweis geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung, die neben den besuchten Bewohnern gerade auch von Hotels in der Innenstadt rege in Anspruch genommen wird.
Der Inhaber des Besucherparkausweises ist berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf allen Kurzzeitparkplätzen zu parken; dort wo eine Gebührenpflicht besteht, ist er davon befreit. Die Genehmigung berechtigt auch zum Parken auf Sonderparkplätzen, die für Bewohner mit Parkausweis reserviert sind. Der Parkausweis gilt nur für die Zone, in der der besuchte Innenstadtbewohner seine Wohnung hat und ist nur gültig, wenn der Vordruck vollständig ausgefüllt, bzw. die Gültigkeitsdaten markiert und durchstochen sind.
Den Besucher-Ausweis gibt es in mehreren Varianten:
Die Parkausweise können online (mit Bezahlfunktion PayPal oder giropay) oder schriftlich, per Fax oder E-Mail beantragt werden, ein Telefonanruf genügt nicht (siehe "Downloads"). Es empfiehlt sich, je nach den Bedürfnissen, die Parkausweise im Voraus zu besorgen. Wenn der Besucherparkausweis schriftlich beantragt wird, erfolgt die Zustellung der Genemigung nach Zahlungseingang per Post. Antragsberechtigt sind nur Personen, die ihren behördlich gemeldeten Wohnsitz bzw. Ihren Hotel-/Ferienwohnsitz in einer Bewohnerparkzone in Trier haben.
Der Besucherparkausweis gilt nicht für Handwerker.
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