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Rechtliche Grundlagen

Parkplatz an der Konstantin-Basilika mit Infostele "Bewohnerparkzone M"
Der Parkplatz am Roten Turm in der Nähe der Konstantin-Basilika steht den Inhaberinnen und Inhabern eines Bewohnerparkausweises der Zone M zur Verfügung.

Inhaber eines Bewohnerparkausweises genießen in ihrer Zone ein Vorrecht, aber kein Anrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz. Alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Nutzung des Bewohnerparkens, so dass die Zahl der berechtigten Nutzer die Zahl der verfügbaren Stellplätze übersteigen kann.

Durch Bauarbeiten oder Veranstaltungen können Parkplätze vorübergehend wegfallen, so dass eine regelmäßige Kontrolle des Pkw (mindestens alle drei Tage) zu empfehlen ist. Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort sollte eine dritte Person mit der Kontrolle betraut werden.

Die Ausweise können beim Bürgeramt beantragt werden und sind zwölf Monate gültig. Die Gebühr für die Erteilung der Ausweise beträgt 200 Euro.

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?

  • Fahrzeughalter, die mit erstem Wohnsitz in dem jeweiligen Gebiet gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen.
  • In der jeweiligen Zone oder in zumutbarer Nähe gibt es keine private Einstellmöglichkeit.
  • Bewohner der Fußgängerzone werden in eine benachbarte Parkzone eingeteilt. Bitte bei Antragstellung die gewünschte Zone angeben.
  • Das Fahrzeug muss in Trier auf die aktuelle Meldeadresse des Antragstellers zugelassen sein.
  • Ausnahme: Der Halter bestätigt dem Antragsteller die dauerhafte und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs (zum Beispiel: auch privat nutzbare Firmen- oder Dienstfahrzeuge).
  • Pro Person wird maximal ein Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug ausgestellt.

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