Wahlen in Rheinland-Pfalz

Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung der Wahl - Erhebung nicht barrierefreier Wahlräume (~ Wahllokale)

Bereits das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) vom 16.12.2002 sieht vor, dass bestehende Bauten der öffentlichen Hand schrittweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit wie möglich und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel barrierefrei gestaltet werden sollen [§§ 5 und 9 LGGBehM]. Daraus abgeleitet sollen die Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätsbeschränkungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird (§§ 37 Satz 2 KWO, 38 Satz 3 LWO, 46 Satz 3 BWO, 39 Satz 3 EuWO).

Um einen aktuellen Überblick über die örtlichen Verhältnisse zu erhalten, wurde bei den kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz im Nachgang zur Europawahl und den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen 2014 eine Umfrage durchgeführt. Es konnte ermittelt werden, wie viele und welche Wahlräume aus welchen Gründen derzeit noch nicht barrierefrei sind bzw., ob konkrete Maßnahmen oder Abhilfen geplant sind bzw. aufgrund örtlicher oder sonstiger Gegebenheiten erschwert werden oder sogar ausscheiden.

Die Ergebnisse der Umfrage - Stand 28. August 2015 - sind im Folgenden dargestellt:

1. Umfang der Erhebung

An der Umfrage haben sich 188 (97,9 %) der insgesamt 192 Gebietskörperschaften (12 kreisfreie Städte, 30 verbandsfreie Gemeinden und 150 Verbandsgemeinden) beteiligt.

Keine Rückmeldung erstattet haben die Stadt Boppard sowie die drei Verbandsgemeinden Bellheim, Jockgrim und Lauterecken-Wolfstein mit insgesamt 90 Wahllokalen.

2. Anzahl nicht barrierefreier Wahllokale

Bei der Europawahl und den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen 2014 waren insgesamt 4.804 (Urnen)Wahllokale eingerichtet. Im Rahmen der Umfrage wurden Informationen zu 4.714 Wahllokalen geliefert, zu 90 Wahllokalen (s. o.) gibt es keine Erkenntnisse. Von den 4.714 Wahllokalen wurden 3.843 (81,5 %) als barrierefrei und 871 (18,5 %) als nicht barrierefrei eingestuft (vgl. Anhänge 1 - Tabelle 1a und 2 - Tabelle 1b).

3. Gründe für die Nicht-Barrierefreiheit der 871 Wahllokale

Im Rahmen der Umfrage wurde unterstellt, dass Barrierefreiheit [aus wahlrechtlichem Blickwinkel] insbesondere dann nicht gegeben ist, wenn der Zugang zum Gebäude bzw. zum Wahlraum im Gebäude bautechnisch nicht barrierefrei ist. In diesen Fällen sollte weiterhin angegeben werden, ob die Barrierefreiheit nicht hergestellt werden kann, weil

Von den 871 Wahllokalen sind bautechnisch
nicht barrierefrei wegen
Anzahl Prozent
Zugang zum Gebäude71181,6
Zugang zum Wahlraum14316,4
sonstige Gründe172,0

Folgende Hinderungsgründe sprachen bisher gegen
die Herstellung der Barrierefreiheit:
Anzahl Prozent
Gemeinde ist nicht Eigentümer13014,9
nur mit hohem Aufwand möglich bzw. technisch nicht möglich51759,4
darunter auch: fehlende Finanzmittel14327,7
Alleingrund: Fehlende Finanzmittel (vgl. Anhang 5 - Tab. 2c)15417,7
sonstige Gründe708,0

Abb. 1: Nicht barrierefreie Wahlräume nach Art und Einwohnergrößenklasse; vgl. auch Anhang 3

Aus der übersicht lässt sich ableiten, dass vor allem in kleinen Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern sowie in großen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern die meisten Probleme auftreten, barrierefreie Wahllokale einzurichten. Dies kann zum einen an den geringen Auswahlmöglichkeiten liegen, zum anderen an der Notwendigkeit eine Vielzahl von Wahllokalen zur Verfügung stellen zu müssen.

4. Gibt es barrierefreie Wahllokal-Alternativen?

Bzgl. der 871 nicht barrierefreien Wahllokale haben die betroffenen Gebietskörperschaften angegeben, dass in

Zu insgesamt 33 Wahllokalen (3,8 %) wurden keine Angaben gemacht.

5. Bestehen Absichten, barrierefreie Wahlräume herzustellen?

Von den derzeit 871 nicht barrierefreien Wahllokalen sollen barrierefrei werden bis zur

Wahl Anzahl Prozent
Landtaswahl 201610712,3
Bundestagswahl 20179010,3
Kommunalwahlen 201912214,0
in späteren Jahren414,7
41,3

Vgl. Anhang 4 - Tab 2b.

Es ist davon auszugehen, dass über das Jahr 2019 hinaus noch mehr als 550 Wahllokale nicht barrierefrei bleiben (vgl. Anhang 3 - Tab. 2a). Die Wahlteilnahme kann in diesen Fällen mit einem Wahlschein in einem anderen barrierefreien Wahllokal des Wahlkreises oder per Briefwahl erfolgen.

Anhänge:

1. Tabelle 1a - Gemeinden mit ausschließlich barrierefreien Wahllokalen

2. Tabelle 1b - Gemeinden mit nicht barrierefreien Wahllokalen

3. Tabelle 2a - Gemeinden mit nicht barrierefreien Wahllokalen auch für kommende Wahlen

4. Tabelle 2b - Gemeinden mit barrierefreien Wahllokalen für die kommenden Wahlen 2016, 2017 bzw. 2019

5. Tabelle 2c - Gemeinden mit Wahllokalen, die wegen fehlender Haushaltsmittel bisher nicht barrierefrei gestaltet werden konnten

Hinweis: Der besseren Übersicht wegen erfolgt die kartenbasierte Darstellung auf der Ebene der für die Landtagswahl festgelegten vier Bezirke gem. § 9 Abs. 1 LWahlG.


© Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Bad Ems