PRESSEMITTEILUNG

Aufstellung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen 2014 kann beginnen
Änderungen des Kommunalwahlrechts in Kraft getreten

21 / 25.09.2013

Die Änderungen des Kommunalwahlrechts, die auch das Aufstellungsverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber betreffen, sind nunmehr in Kraft getreten. Die Rechtsvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung stehen im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de - Stichwort »Kommunalwahlen« - für alle Interessierten zur Verfügung.

»Die Wahlvorschlagsträger können also ab sofort mit der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen 2014 beginnen«, so Landeswahlleiter Jörg Berres. Die dazu notwendigen Formulare stehen ebenfalls im Internet unter oben genannter Adresse zum Download bereit. Ergänzend erläutert die im Internet verfügbare Publikation »Informationsbroschüre für Parteien und Wählergruppen« die Anforderungen an die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Sie beinhaltet auch die geänderten Rechtsvorschriften mit den zusätzlich erforderlichen Angaben in den Niederschriften zur Aufstellungsversammlung. Die kommunalen Parlamente sollen zukünftig mit Frauen und Männern gleichmäßig vertreten sein. Bei der Aufstellung sind die Wahlvorschlagsträger aufgerufen, eine Geschlechterparität anzustreben. Für die Bekanntmachung, den Stimmzettel und die erstmals zu erstellende Paritätsstatistik haben die Wahlvorschlagsträger entsprechende Informationen in der Aufstellungsniederschrift anzugeben.

Autor: Dr. Stephan Danzer (Stellvertretender Landeswahlleiter)

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