Wappen
Wappenbeschreibung
Wappenbegründung
Der Wappeninhalt entspricht der Darstellung des Schöffensiegels von 1539, aufgrund der Zugehörigkeit Wissens zum Kurfürstentum Köln zur Zeit des alten Reiches wurden die kurkölnischen Farben gewählt.
Mit der Beibehaltung des Wappens aus dem alten Schöffensiegel soll die Erinnerung an die Gerichtstradition (nach Schliessung des Amtsgerichtes) festgehalten werden. Überdies ergibt sich eine Verbindung zu dem in der Gegend fast eintausend Jahre lang betriebenen Bergbau, da das Andreaskreuz ein bedeutsames Warnzeichen des Bergbaues ist.