Einheitlicher Ansprechpartner
Wer kann sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden?
Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners steht in Rheinland-Pfalz, über den Adressatenkreis der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinaus, dabei nicht nur Dienstleistern, sondern auch produzierenden Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße zur Verfügung. Er bietet damit allen in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Großunternehmen – die Möglichkeit, sich von ihm als Ansprechpartner auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen während des gesamten „Lebenszyklus“ aktiv begleiten zu lassen. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist eine Option, d.h. der Service kann freiwillig in Anspruch genommen oder die Verfahren können auch weiterhin direkt bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden.
Was sind die Aufgaben?
- Er informiert über die Anforderungen, Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung oder eines Handwerks benötigt werden.
- Er berät darüber hinaus über wichtige und grundlegende Aspekte z.B. des Arbeits- und Sozialrechts.
- Ferner stellt er Kontakte zu Verbänden und Organisationen her, bei denen die Unternehmen und Gründer weitere Beratungs- und Informationsangebote wahrnehmen können, wie zum Beispiel die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie die Wirtschaftsförderungseinrichtungen der Kommunen.
- Letztlich kümmert er sich aktiv darum, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung zügig und ohne bürokratischen Aufwand erlangen. In diesen Fällen koordiniert er die Verfahren zwischen Antragsteller und zuständigen Fachbehörden und überwacht die Fristeinhaltung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die inzwischen in zahlreiche Verfahren eingeführte Genehmigungsfiktion von Bedeutung.