Förderschule am Alserberg mit dem Schwerpunkt auf ganzheitliche motorische Entwicklung
Kurzvorstellung der Schule
Wir sind eine Ganztagesschule in verpflichtender Form und unterrichten Schüler*innen aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Die Schule ist für die Schüler*innen ein sehr wichtiger Lern-, Erfahrungs- und Lebensraum, in dem sie ganzheitlich gefördert werden.
Zur Zeit besuchen 110 Schüler*innen die Schule und werden in 14 Klassen unterrichtet, wegen akutem Platzmangel werden 3 Klassen an der Außenstelle (SFL Wissen, Böhmerstraße) geführt.
Der Unterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet um 15.30 Uhr ( freitags um 13.30 Uhr). Die Schüler*innen werden jeden Tag mit Bussen des DRK Altenkirchen zur Schule und nach Hause befördert.
Die Schule unterrichtet Schüler*innen, die aufgrund des Umfangs und der Schwere ihrer Behinderung auf dem Bildungsgang der anderen Förderschulen (z.B. Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ) auch durch besondere Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können. Ausgehend vom Förderbedarf wird auf der Grundlage des Lehrplans und der Richtlinien ein individueller Förderplan erstellt und mit den Eltern besprochen.
Unsere Klassen sind heterogene Lerngruppen, das bedeutet: Schüler*innen mit umfänglichen Beeinträchtigungen (zusätzliche motorische Beeinträchtigungen, chronische Erkrankungen, hoher Pflegeaufwand) werden weitmöglichst in die ihrem Lebensalter entsprechende Klassenstufe integriert.
Es besteht eine 12-jährige Schulpflicht. Beginn der Schulpflicht ist wie in der Regelschule mit 6 Jahren.
Die Inhalte der unterrichtlichen Arbeit orientieren sich an den Richtlinien und dem Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung von Rheinland-Pfalz.
Der pädagogische Auftrag der Schule ist die Selbstverwirklichung in sozialer Integration.
Die Schüler werden von pädagogischen Fachkräften und FörderschullehrerInnen, die in Teams zusammenarbeiten, individuell gefördert und unterrichtet.
Schulelternbeirat
Aufgaben:
Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des Schulelternbeirates vor:
- Anhören (Stellungnahme des Schulelternbeirates)
- Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
- Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von Schulelternbeirates und Schulleitung)
Download: Broschüre “Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz“
Der Schulelternbeirat besteht aus 4 Mitgliedern.