Allgemeine Informationen
Unter dem Abschnitt Veranstaltungen sowie dem nichtamtlichen Teil soll diesen Institutionen die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechende Mitteilungen in "unserem" Amtsblatt zu veröffentlichen. Dieser Service unserer Verwaltung kann nur funktionieren, wenn sich alle Manuskripteinsender/innen an bestimmte Regeln halten.
Redaktionsschluss
Redaktionsschlussvorverlegungen werden vorher im Amtsblatt bekannt gegeben. Generell können Sie davon ausgehen, dass eine Redaktionsschlussvorverlegung immer erforderlich wird, wenn in der Veröffentlichungswoche ein Feiertag liegt.
Texte kurz und prägnant!
Bitte beachten Sie dies und formulieren Sie Ihre Textbeiträge kurz und prägnant in der 3. Person (nicht in der Wir-Form) und beschränken Sie sich auf Kernaussagen (Richtwert max. etwa 1/2 Seite DIN A4 pro Beitrag bei einer Schriftgröße von Arial 12). Nur so ist gewährleistet, dass alle gewünschten Veröffentlichungen unter Einhaltung der uns nur beschränkt zur Verfügung stehenden Seitenkapazität erfolgen können.Texte, die diese Vorgaben nicht beachten, werden wir entweder kürzen oder zur Kürzung an den Absenderin bzw den Absender zurücksenden.
Die Redaktion wägt viele verschiedene Einzelgesichtspunkte bei der Zusammenstellung des Wochenblattes ab. Die Kürzung, Verschiebung oder der Ausschluss einer Veröffentlichung bleiben ihr daher vorbehalten. Die Einsender erhalten keine Nachricht über redaktionelle Änderungen.