Richtlinie der Stadt Wissen zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Der Stadtrat Wissen hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 beschlossen, private Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Förderprogramm „Aktives Stadtzentrum Wissen“ als freiwillige Leistung der Stadt zu unterstützen.
Über die Förderung von privaten Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich lassen sich einerseits Leerstände vermeiden oder beseitigen und andererseits Mobilisierungseffekte, die die städtebauliche Erneuerung auszeichnen, erzielen.
Im Zuge des Förderprogramms „Aktives Stadtzentrum Wissen“ können unter Einsatz der Fördermittel in den nächsten etwa 10-12 Jahren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftshäusern gefördert werden.
Um in den Genuss der Bezuschussung zu kommen, ist vor Beginn der Baumaßnahme der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt erforderlich. In diesem Vertrag wird geregelt, welche Baumaßnahmen vom Eigentümer auf dessen Rechnung durchzuführen sind und in welcher Weise sich die Stadt daran finanziell beteiligt.
Die nachfolgende Richtlinie zeigt Förderungsfähige Maßnahmen und die entsprechenden Fördergrundsätze und Rechtsgrundlagen auf.
Download der Richtlinie der Stadt Wissen zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes »Aktives Stadtzentrum Wissen«. [PDF-Dokument: 169 kB]