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Friedhöfe in der Region"
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Ansbach (Kreisstadt,
Mittelfranken)
Jüdischer Friedhof
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
Siehe Seite zur Geschichte der Synagoge in
Ansbach (interner Link)
Zur Geschichte des Friedhofes
Die Toten der jüdischen Gemeinde
Ansbach wurden zunächst in Bechhofen beigesetzt.
Ein eigener jüdischer Friedhof in Ansbach wurde 1816 angelegt und 1896 erweitert. Die erste Beisetzung im
Erweiterungsteil war am 26. Juli 1896 (Jeanette
Lehmann). Die Friedhofsfläche umfasst insgesamt 39,90 ar. Der Friedhof ist von einer
Sandsteinmauer umgeben, die nach 1945 neu errichtet wurde. Bereits im April 1927
und im Oktober 1932 wurden auf dem Friedhof Grabsteine umgeworfen und zum Teil
zertrümmert. In der NS-Zeit ist
der Friedhof weitgehend zerstört worden, sodass von den ursprünglich 561
Grabsteinen nur noch 117 aus dem Zeitraum von 1829 bis 1949 erhalten sind. Das Taharahaus wurde in der NS-Zeit
gleichfalls schwer beschädigt und 1944 durch die Stadt abgebrochen. Durch das
Grundstück führt ein zentraler Weg, der zu einem Gedenkstein an der südlichen
Mauer führt.
Lage des Friedhofes
Am Lenauweg neben einem Kindergarten.
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Lage des jüdischen Friedhofes
in Ansbach auf dem dortigen Stadtplan: links anklicken und
über das
Verzeichnis der "Behörden und öffentl. Einrichtungen" zu
"Friedhof, israel." |
Aus der Geschichte des Friedhofes
Die Friedhofschändung im Frühjahr 1927
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 23. Mai
1927: "Ansbach. Eine neue Friedhofschändung. Auf unserem
Friedhofe wurden in der Nacht vom 21. auf 22. April von rohen Bubenhänden
7 Grabsteine umgeworfen und teilweise beschädigt. Von den Tätern fehlt
vorerst jede Spur. Hoffentlich gelingt es der Polizei, die Täter so zu
fassen, dass sie ihrer verdienten Strafe entgegengeführt werden können.
Von der israelitischen Kultusgemeinde wurde zur Ergreifung der Täter eine
hohe Belohnung ausgesetzt." |
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Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des
"Central-Vereins") vom 19. Oktober 1928: "Bestrafte
Friedhofsschänder. Ist die Tat wirklich gesühnt worden? In Ansbach
fand vor wenigen Tagen die Verhandlung gegen zwei Schüler der
Fachschule für Maschinenbau statt, die beschuldigt waren, in
Ansbach sieben Grabsteine umgeworfen und stark beschädigt zu haben.
Die Täten hatten sich im Kreise ihrer Schulkameraden dieser Tat gerühmt
und waren dadurch der Staatsanwaltschaft zugeführt worden. Zu der
Verhandlung war nur einer der Täter erschienen, der übrigens die Tat
leugnete, sodass gegen den anderen Haftbefehl erlassen werden musste. Das
Gericht kam jedoch zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte die Tat
begangen hatte. Der Amtsanwalt beantragte demgemäss gegen den 18 Jahre
alten Hans Stöcker 50 Mark Geldstrafe und zwei Monate Gefängnis. Das
Urteil lautete auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis. In der
Begründung des Urteils wies der Amtsanwalt darauf hin, welche Rohheit es
sei, den Frieden der Toten zu entweihen. Diese Vergehen müssten besonders
streng gesühnt werden, damit sie abschreckend wirkten. - 100 Mark
Geldstrafe erscheint, soweit man aus dem uns übermittelten kurzen Bericht
urteilen kann, keine sonderlich strenge Sühne für eine Friedhofsschändung." |
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Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1.
November 1928: "Ansbach. Die Friedhofsschändung in Ansbach
kam dieser Tage vor dem Schöffengericht Ansbach zur Verhandlung. Das
Ansbacher Lokalblatt schreibt darüber: Lausbüberei. In der Zeit vom 20.
bis 22. April 1927 wurden im hiesigen jüdischen Friedhofes mehrere
Grabsteine umgeworfen. Diese Heldentat begangen zu haben, rühmten sich
zwei ehemalige Fachschüler bei ihren Schulkameraden. Zum heutigen Termin
ist nur einer dieser 'Helden' erschienen. Er hatte sich wegen
Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu verantworten. Er gibt zu, dass
es möglich ist, bei seinen Kameraden gesagt zu haben, er habe die Tat
begangen. Er leugnet jedoch heute, von den ihm zur Last gelegten Vergehen
auch nur etwas zu wissen. Er sei nur einmal des nachts im Judenfriedhof
gewesen, weil er noch keinen gesehen hatte. Trotz Ermahnung des
Vorsitzenden, die Wahrheit zu sagen, blieb er bei der Aussage. Durch die
Zeugen, ehemalige Schulkameraden, wurde festgestellt, dass sich die
Angeklagten tatsächlich der Tat rühmten. Kurz vor der Tat hatte eine
Hitlerversammlung stattgefunden. Der Amtsanwalt beantragte für den 18
Jahre alten Hans Stöcker, Mechaniker aus Uehlfeld, RM 50.- Geldstrafe
oder 10 Tage Gefängnis, für die Grabschändung 2 Monate Gefängnis. Er
begründete den Antrag damit, dass derartige Vergehen so bestraft werden
müssten, damit sie abschreckend wirken. Gegen den zweiten Angeklagten,
Heinz Meißner, Volontär aus Bayreuth, beantragte er Haftbefehl. Das
Urteil lautete für Hans Stöcker auf 30 und 70 RM Geldstrafe oder 20 Tage
Gefängnis. Hier ist ein völkischer Friedhofschänder wieder einmal gut
weggekommen." |
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Artikel
in der "Deutschen Israelitischen Zeitung" (Regensburg) vom 8.
November 1928: "Milde Bestrafung eines Friedhofschänders in
Ansbach. In Ansbach fand vor wenigen Tagen die Verhandlung gegen zwei
Schüler der Fachschule statt, die beschuldigt waren, in der Nacht vom 20.
zum 21. April nach einer völkischen Versammlung in Ansbach sieben
Grabsteine umgeworfen und stark beschädigt zu haben. Die Täten hatten
sich im Kreise ihrer Schulkameraden dieser Tat gerühmt und waren dadurch
der Staatsanwaltschaft zugeführt wurden. Zu der
Verhandlung war nur einer der Täter erschienen, der übrigens die Tat
leugnete, sodass gegen den anderen Haftbefehl erlassen werden musste. Das
Gericht kam jedoch zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte die Tat
begangen hatte. Der Amtsanwalt beantragte demgemäss gegen den 18 Jahre
alten Hans Stöcker 50 Mark Geldstrafe und zwei Monate Gefängnis. Das
Urteil lautete auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis. In der
Begründung des Urteils wies der Amtsanwalt darauf hin, welche Rohheit es
sei, den Frieden der Toten zu entweihen. Diese Vergehen müssten besonders
streng gesühnt werden, damit sie abschreckend wirkten. - 100 Mark
Geldstrafe erscheint, soweit man aus dem uns übermittelten kurzen Bericht
urteilen kann, keine sonderlich strenge Sühne für eine Friedhofsschändung.. |
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Artikel
in der "Bayrischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1. Januar
1929: "Ansbach. Wir berichteten seinerzeit über das milde
Urteil, welches das hiesige Schöffengericht gegen den 18 Jahre alten
Praktikanten Hans Stöcker aus Uehlfeld, und den gleichaltrigen Volontär
Hans Meißner in Bayreuth fällte. Die Burschen bezeugten ihren
'Heldenmut', indem sie bei Nacht in den hiesigen israelitischen Friedhof
einstiegen und dort sieben Grabsteine umwarfen und beschädigten. Die
Strafen wurden bei der Verhandlung an der hiesigen Strafkammer wie folgt
erhöht: für Stöcker statt 30 und 70 RM Geldstrafe, 50 RM Geldstrafe und
sechs Wochen Gefängnis; für Meiner statt 30 und 100 RM Geldstrafe 50 RM
Geldstrafe und ein Monat Gefängnis. Die Strafvollstreckung ist von
tadelloser Führung während einer Probezeit von drei Jahren
abhängig." |
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Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und
Waldeck" vom 6. Mai 1927. |
Die Friedhofschändung im Frühjahr 1950
Artikel
in der Zeitschrift "Der Aufbau" vom 14. April 1950:
"Friedhofs-Schändung in Ansbach. In der Nacht vom 31. März zum 1.
April, also zu Beginn der Pessach-Feiertage wurde der jüdische Friedhof
in Ansbach von unbekannten Tätern geschändet. Vierundzwanzig Grabsteine,
d.h. der vierte Teil der nach 1945 wiedererrichteten Denkmäler, wurden
umgeworfen. Die Polizei hat eine Untersuchung eingeleitet. Der Präsident
des Bayerischen Landesentschädigungsamtes, Dr. Philipp Auerbach, hat für
die Ermittlung der Täter eine Belohnung von DM 1.000.- und der
Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden eine Belohnung von DM
300.- ausgesetzt." |
Fotos
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: 10. Juli 2007)
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Das Eingangstor |
Die Hinweistafel |
Blick zum Eingangstor über
den Friedhof |
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Teilansichten |
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Teilansichten |
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Links und Literatur
Links:
Literatur:
| Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens
in Bayern. 1988 S. 144. |
| Michael Trüger: Der jüdische Friedhof in
Ansbach. In: Der Landesverband der Israelit. Kultusgemeinden in Bayern. 10.
Jahrgang Nr. 67 vom September 1995 S. 23-24. Beitrag
von Michael Trüger online zugänglich
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Der jüdische Friedhof Ansbach. Eine Dokumentation von Nathanja Hüttenmeister,
Salomon Ludwig
Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte, Duisburg. Fotos
von Bert Sommer. Band 3 der Reihe "Franconia Judaica" -
Herausgegeben vom Bezirk
Mittelfranken durch Andrea M. Kluxen unter Mitarbeit von Julia
Hecht.
208 Seiten, A4-Format, Broschur, zahlreiche sw-Abb., 20 €, zu
bestellen telefonisch, per Fax oder E-Mail: beim Bezirk Mittelfranken,
Kulturreferat, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach. Tel. 0981/4664-5002,
-5006 (Tel.) oder 0981/4664-5999 (Fax), E-Mail.
Inhalt: Einleitend wird aus der wechselhaften Geschichte dieses Guten
Ortes" berichtet, dessen Einrichtung 1821 - und damit Trennung vom
Bechhofener Verbandsfriedhof - ein Ausdruck des Selbstverständnisses der
altehrwürdigen Ansbacher Gemeinde darstellte. Die in den Central
Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem erhaltene
Überlieferung der Ansbacher "Chewra Kaddischa", der
Beerdigungsbruderschaft, ermöglicht auch einen Einblick in die weit über
den Friedhof hinausreichende Tätigkeit des "israelitischen
Männervereins".
Der Hauptteil des Buches ist der detaillierten Dokumentation aller
117 noch erhaltenen Grabmale in chronologischer Abfolge (1829-1949)
gewidmet, gefolgt von Übersichten im Anhang. Diese Erschließung des - wenn
ach beklagenswert zerstörten - Friedhofs schafft angesichts
fortschreitender Verwitterung der Grabmale und auch heutzutage immer wieder
vorkommender Zerstörungen eine Zweitüberlieferung und dient der
"virtuellen" Bewahrung des Gedenkens an die hier Ruhenden.
Informationsblatt
mit Bestellmöglichkeit (pdf-Datei zum Ausdrucken)
Datenbank
des Steinheim-Institutes zum jüdischen Friedhof Ansbach (auf Grund der
Arbeiten von Nathanja Hüttenmeister |
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