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zu den Synagogen in
Baden-Württemberg
Bauerbach (Stadt Bretten, Landkreis Karlsruhe)
Jüdische Geschichte / Betsaal/Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
In dem bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts zum Bistum
Speyer gehörenden Bauerbach bestand eine jüdische Gemeinde bis 1894. Ihre
Entstehung geht in das 18. Jahrhundert zurück. Erstmals werden 1714 Juden am
Ort genannt.
Die höchste Zahl jüdischer Einwohner wurde um 1825 mit 67 und um
1871 mit 65 Personen erreicht. Danach ging die Zahl schnell zurück. 1880 lebten
nur noch 19, 1895 12 jüdische Einwohner in Bauerbach. Ab 1900 wurde keiner mehr
gezählt.
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde ein kleines Gemeindezentrum
mit einem Betsaal/Synagoge (s.u.), einer jüdische Schule und einem rituelles
Bad. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war im 19. Jahrhundert
zeitweise ein jüdischer Lehrer angestellt, der zugleich als Vorbeter und
Schochet tätig war (vgl. Ausschreibungen der Stelle unten). Die Toten der jüdischen Gemeinde wurden auf dem jüdischen Friedhof in
Flehingen beigesetzt. Seit 1827 gehörte die Gemeinde zum Bezirksrabbinat Bretten. Ihren
Lebensunterhalt verdienten die Bauerbacher Juden überwiegend als Viehhändler,
mehrere waren Metzger.
Nach Auflösung der jüdischen Gemeinde in Bauerbach, zu
der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch die Gochsheimer Juden gehörten,
wurden die hier noch lebenden Juden der Synagogengemeinde in Flehingen
zugeteilt.
An ehemaligen jüdischen Wohnhäusern sind bekannt (bis um 1890 bis 1895 von jüdischen
Familien bewohnt): Schäfer Jakob Lichtenberger (Bürgerstraße 29), Handelsmann Löbaser (Bürgerstraße
53), Handelsmann Ferdinand Wertheimer (Brunnenstraße 10), Kaufmann und Handelsmann Salomon Wertheimer (Bürgerstraße
63), Handelsmann Moses Wertheimer (Pfriemenstraße 2).
Von den in Bauerbach geborenen und/oder längere Zeit am Ort
wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): aus den Familien
Wertheimer: Klara Sara Glück geb. Wertheimer (1865), Jette Löwenthal geb.
Wertheimer (1873), Bertha Wertheimer (1871), Heinrich Wertheimer (1863), Isak
Wertheimer (1867), Jacob Heinrich Wertheimer (1866), Leopold Wertheimer (1870),
Raphael Wertheimer (1870), Thekla Wertheimer (1876).
Hinweis: es gab auch eine jüdische Gemeinde in Bauerbach
in Thüringen; es kann zu Verwechslungen der beiden Orte kommen.
Berichte
aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Aus der Geschichte der
jüdischen Lehrer
Ausschreibungen der Stelle des jüdischen Lehrer,
Vorbeters und Schochet (1838 / 1840 / 1842 / 1843 ( 1848 / 1850 / 1852 / 1869)
Anzeige
im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis"
von 1838 S. 365 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Bretten. Vakante
israelitische Schulstelle.
Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die Lehrstelle für den Religionsunterricht
der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 70 Gulden nebst freier Kost und
Wohnung sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen
verbunden ist, erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter
höherer Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage der Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirks-Synagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle weder Schulkandidaten noch
Rabbinatskandidaten sich melden, andere inländische Subjekte nach
erstandener Prüfung bei dem Bezirks-Rabbiner zur Bewerbung zugelassen
werden.
Bretten, den 19. April 1838. Großherzogliche
Bezirks-Synagoge." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" von 1840 S. 721 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die Lehrstelle für den
Religionsunterricht
der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 70 Gulden nebst freier Kost und
Wohnung sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen
verbunden ist, erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter
höherer Genehmigung zu besetzen. Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage der Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirks-Synagoge Bretten zu melden. Auch wird bemerkt, dass im Falle weder Schulkandidaten noch
Rabbinatskandidaten sich melden, andere inländische Subjekte nach
erstandener Prüfung bei dem Bezirks-Rabbiner zur Bewerbung zugelassen
werden." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 20. August 1842 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Bretten. [Dienstantrag]. Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 130 fl., sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirkssynagoge Brettem zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden."
Bretten, den 13. August 1842. Die Bezirkssynagoge." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 4. März 1843 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Bretten. [Dienstantrag.] Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 140 fl., sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirkssynagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden.
Bretten, den 12. Februar 1843. Großherzogliche Bezirkssynagoge." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 29. Juli 1843 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Bretten. [Dienstantrag.] In diesseiteigem Bezirke sind
folgende Dienste erledigt:
1) Bei der israelitischen Gemeinde zu Bauerbach, die Lehrstelle
für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 160
fl. sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen
verbunden ist:
2) Bei der israelitischen Gemeinde zu Gochsheim
die Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 50 fl. nebst freier Wohnung und Kost, sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist
-
und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirkssynagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden."
Bretten, den 24. Juli 1843. Großherzogliche Bezirkssynagoge." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 23. Januar 1847 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Vakante Schulstellen.
[Bekanntmachung.]. Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 135 fl. sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirkssynagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 17. Februar 1847 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
" Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 1 50 fl., sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirkssynagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 1. März 1848 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Vakante Schulstellen.
[Bekanntmachung.]. Bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 1 50 fl. sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirkssynagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden." |
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Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 29. August 1849 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Die mit einem festen Gehalte von 150 fl. und einem jährlichen
Schulgelde von 48 kr. für jedes die Religionsschule besuchende Kind,
sowie dem Vorsängerdienste samt den davon abhängigen Gefällen
verbundene Religionsschulstelle bei der israelitischen Gemeinde Bauerbach,
Synagogenbezirks Bretten, ist zu besetzen.
Die berechtigten Bewerber um dieselbe werden daher aufgefordert, mit ihren
Gesuchen unter Vorlage ihrer Aufnahmeurkunden und der Zeugnisse über
ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen mittelst des
betreffenden Bezirksrabbinats bei der Bezirkssynagoge Bretten sich zu
melden.
Bei dem Abgange von Meldungen von Schul- oder Rabbinatskandidaten können auch
andere inländische befähigte Subjekte nach erstandener Prüfung bei dem
Bezirksrabbiner zur Bewerbung zugelassen werden." |
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Anzeige
in der "Karlsruhe Zeitung" vom 18. Februar 1869: "Bretten. Bei
der israelitischen Gemeinde Bauerbach, Synagogenbezirks Bretten, ist
die mit dem Vorsängerdienst verbundene Religionsschulstelle zu besetzen.
Einkommen: nebst freier Wohnung ein fester Gehalt von 200 fl. jährlich und
eine Personalzulage von 50 fl., die jedoch bei etwaiger Gehaltsaufbesserung
in den Gehalt eingerechnet wird, ein Schulgeld von 1 fl. 12 kr. für jedes
Kind und die Gefälle des Vorsänger- und Schächterdienstes. Anmeldungen sind
binnen 14 Tagen bei der Bezirkssynagoge Bretten durch das betreffende
Bezirksrabbinat einzureichen.
Bretten, den 16. Februar 1869. Großherzoglich badische Bezirkssynagoge.
Liberles, Bezirks-Rabbiner. Rothschild". |
Zur Geschichte des Betsaales / der Synagoge
Spätestens seit Ende des 18.
Jahrhunderts war ein Betsaal vorhanden. Um 1820 diskutierten die
damals sieben jüdischen Familien in der Gemeinde lebhaft um die Frage, ob man
sich weiterhin "mit der alten Einrichtung begnügen" oder ob man "alles neu
aufgebaut" haben wollte. Die freilich "unerschwinglichen Kosten" für einen
Neubau schreckten dann doch die meisten von Planungen in dieser Richtung ab,
zumal es nicht nur um eine neue Synagoge, sondern zugleich um die Errichtung
eines heizbaren rituellen Bades ging. Das neue Bad schien auch vordringlicher zu
sein, den alten Betsaal konnte man durchaus noch auf bestimmte Zeit beibehalten.
Dem Bezirksamt Bretten lag freilich daran, beide Vorhaben zu verwirklichen. Man
schätzte die Kosten für einen neuen Betsaal auf 600 Gulden, für das Bad 75
Gulden. Im Laufe der folgenden Jahre scheint sich dann doch eine Mehrheit in der
Gemeinde für die Neueinrichtung eines Betsaales durchgesetzt zu haben, die
Kosten sollten durch eine Umlage auf alle, einschließlich der in Gochsheim
lebenden und der Bauerbacher Gemeinde zugeteilten Gemeindeglieder verteilt
werden. Ob dann auch tatsächlich ein neuer Betsaal gebaut worden ist, geht aus
den Akten von 1820-1827 nicht hervor.
Als 1856 der Großherzogliche Bezirksbauinspektor
aus Bruchsal den Bauerbacher Betsaal besuchte, war er über die dortigen Zustände
hell entsetzt. Er schrieb am 22. August 1856 einen ausführlichen Bericht an das
Bezirksamt in Bretten über das "Lokal, in welchem die israelitische Gemeinde in
Bauerbach ihren Gottesdienst abhält und das sie quasi ‚Synagoge’ nennen".
Dieses Lokal befände sich in einem "höchst verwahrlosten Zustande [...],
sodass man es für alles, nur für kein Gotteshaus betrachten kann". Schon der
Weg zur Synagoge sei eine Zumutung: an einem großen Dunghaufen müsse man
vorbei, der Platz vor dem Eingang zum Betsaal sei voll vom Schmutz und Kot des
Geflügels. Im Betsaal habe es keinen rechten Bodenbelag mehr, stattdessen würden
verfaulte Brotstücke auf dem Boden liegen. Durch die Spalten der noch etwas
befestigten Teile des Bodens würde man eine stinkende Flüssigkeit sehen, die
wohl von der Jauche des danebenliegenden Hofes stammen würde. Die Feuchtigkeit
im Betsaal sei so groß, dass die inneren Seiten der Fensterbänke "mit grünem
Geflechte" bewachsen seien. Immerhin erfährt man vom Bauinspektor auch mehr über die
damalige Größe und Einrichtung des Saales, der früher als Wohnung genutzt
worden sei. Er war 7,5 m lang, 3,9 m breit und 2,46 m hoch (die in Fuß
gemachten Angaben wurden umgerechnet). Eine hölzerne Gitterwand trennte den
Betsaal der Männer von der "Frauenschule". Drei Fenster gingen zur Straße,
eines zum Hof. Ansonsten dienten zur Erhellung mehrere Deckenleuchter, die die
Decke bereits geschwärzt hätten, was aber bei dem niedrigen Raum unvermeidlich
sei. Die Stühle würden ohne Ordnung im Raum herumstehen. Der israelitischen
Gemeinde gehöre nur die Hälfte des Hauses. Die andere Hälfte sei im Besitz
von zwei christlichen Eigentümern. Über dem Betsaal sei noch eine Wohnung, zur
der eine "zerbrechliche Stiege" vom Vorplatz aus führen würde. Im Gespräch
mit den Vertretern der jüdischen Gemeinde räumten auch sie gegenüber dem
Bauinspektor ein, dass es einiger Reparaturen bedürfe, um den Betsaal zu
erneuern. Die Behörden drängten auf Grund dieser Zustände auf eine
baldige Verbesserung der Zustände in Bauerbach. Vermutlich sind auch einige
Reparaturen im Betsaal durchgeführt worden, dennoch ging es wieder grundsätzlich
um die Frage nach dem Neubau einer Synagoge. Ein Grundstück war bald gefunden.
Vor wenigen Jahren war das Haus des Kaufmannes Wertheimer abgebrannt. Die jüdische
Gemeinde kaufte 1859 für 490 Gulden sein Grundstück, um auf diesem eine
Synagoge bauen zu können. Man rechnete mit einem Aufwand von 5.000 bis 6.000
Gulden für den Neubau, die man freilich so schnell nicht aufbringen konnte. Im
Briefverkehr mit den Behörden konnte man eine Frist bis spätestens August
1870 erhalten. Dann jedoch müsste das frühere Grundstück Wertheimer neu
bebaut werden. Dieser Neubau ist jedoch auf Grund der in den 1870er-Jahren
schnell zurückgehenden Zahl der jüdischen Einwohner Bauerbachs nicht mehr
verwirklicht worden.
Das Haus des alten Betsaales ist erhalten. 1890
wurde das Gebäude verkauft und wird seitdem als Wohnhaus genützt (Bürgerstraße
48). Um 1890 ist auch das vor der Synagoge befindliche "Judenbrünnle" verdolt
worden.
Fotos
Historische Fotos:
Historische Fotos sind nicht bekannt, eventuelle
Hinweise bitte an
den Webmaster, E-Mail-Adresse siehe Eingangsseite |
Fotos nach 1945/Gegenwart:
Bauliche Veränderungen
des
Synagogengebäudes nach 1900
(Quelle: Arch.-Büro Säubert - Gersbach - www.sbert.de) |
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Zustand des Synagogengebäudes
vor 1900 |
Zustand des Synagogengebäudes
2014 |
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Fotos um 1985
(Fotos: Hahn) |
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Der Eingang |
Ehemaliges jüdisches Gemeindezentrum in Bauerbach |
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Fotos 2003:
(Fotos: Hahn) |
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Links und Literatur
Links:
Quellen:
Literatur:
| Franz Hundsnurscher/Gerhard Taddey: Die jüdischen Gemeinden in Baden.
1968. S. 86. |
| Otto und Willy Bickel: Bauerbach. Vom Reichsdorf zum Brettener Stadtteil
1978. S. 188.253-254.304-305. |
| Jürgen Stude: Geschichte der Juden im Landkreis Karlsruhe. 1990. |
| Joachim
Hahn / Jürgen Krüger: "Hier ist nichts anderes als
Gottes Haus...". Synagogen in Baden-Württemberg. Band 1: Geschichte
und Architektur. Band 2: Orte und Einrichtungen. Hg. von Rüdiger Schmidt,
Badische Landesbibliothek, Karlsruhe und Meier Schwarz, Synagogue Memorial,
Jerusalem. Stuttgart 2007. |
vorherige Synagoge zur ersten Synagoge nächste Synagoge
|