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Friedhöfe in der Region"
Zur Übersicht: Jüdische Friedhöfe in Baden-Württemberg
Esslingen
am Neckar (Kreisstadt)
Neuer jüdischer Friedhof im Ebershaldenfriedhof
(mit Gräbern von KZ-Häftlingen des KZ
Echterdingen)
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
Siehe Seite zur Synagoge in
Esslingen (interner Link)
Übersicht:
Zur Geschichte dieses Friedhofes
Nachdem der alte jüdische Friedhof
in der Beutau voll belegt war, konnte ein neuer Friedhof 1874 innerhalb des
Ebershalden-Friedhofes angelegt werden (Landenberger Straße 50; Fläche 5,72 a). In
den Jahren zuvor kam es allerdings zu einer Auseinandersetzung mit den
städtischen Behörden, die einen separaten jüdischen Friedhof nicht genehmigen
wollten. Erst die Beschlüsse des Oberamt (1867) sowie der Kreisregierung
zwangen die städtischen Behörden, der Anlegung eines separaten jüdischen
Krieges zuzustimmen. Als Kompromiss wurde innerhalb des Ebershaldenfriedhofes
eine Fläche für die Beisetzung der jüdischen Verstorbenen
ausgewiesen,
Der neue jüdische Friedhof wurde
auch nach 1945 mehrfach belegt. Auf der bis 1945 unbelegten Fläche befinden sich Gräber von
1947 hierher
überführten Toten des KZ Echterdingen
mit einer Gedenkstätte (1948
eingeweiht). Eine weitere (ergänzende) Gedenkstätte mit den Namen eines Teiles
des Häftlinge (aus dem KZ Echterdingen wie auch von Häftlingen aus dem KZ
Hailfingen-Tailfingen, deren Leichname im Esslinger Krematorium verbrannt und
deren Asche im Ebershaldenfriedhof bestattet wurde) konnte im Juli 2013
eingeweiht werden (siehe unten).
Zur Frage nach der Beisetzung der
KZ-Häftlinge aus Bernhausen-Echterdingen in Esslingen. Nicht geklärt
ist die Frage, ob die umgekommenen KZ-Häftlinge in Esslingen in
Einzelsärgen oder in einer Art "Massengrab" im Bereich des
Denkmales von 1947/48 beigesetzt worden sind. Es liegen - nach Auskunft
des Leiter des Stadtarchivs Esslingen Joachim Halbekann vom 6.8.2013 -
keine eindeutigen diesbezüglichen Quellen vor. Ein Schreiben vom 24.
September 1947 von der Friedhofsverwaltung Esslingen an das Landratsamt
Esslingen besagt, dass "auf Veranlassung des Landratsamts Ende 1945 eine Anzahl Leichen in Bernhausen ausgegraben und auf dem Esslinger
Friedhof bestattet (wurden). Die Überführung und die Bestattung ... erfolgte ohne
Mitwirkung der Stadt". Man bittet dann um die Namen (Quelle: StAE Friedhofverwaltung 409 Anlage 16).
Auch in anderen Schreiben ist von "überführt und bestattet", von "beigesetzt" und von "umgebettet" die Rede, was wenig Rückschluss auf die
Art der Bestattung zulässt. Auf der Rückseite eines Schreibens vom 15. Juni 1945 von der
Friedhofsverwaltung an das Kreisbauamt ES (StAE FHV 409 Anlage 6/7) ist handschriftlich zu den
bestatteten Urnen vermerkt: "rechts n[eben] 2ten Massengrab". Der Bezug auf
die 66 Bestatteten dürfte unstrittig sein. So ist nach J. Halbekann
anzunehmen, dass die Toten nicht in Särgen beigesetzt wurden. |
Juli
2013: Die Einweihung der neuen Gedenkstätte auf dem Friedhof
Karte der
Stadt Esslingen
zur Einweihung
mit Sprecherfolge |
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Fotos
(Hahn) |
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Blick über die
neu gestaltete
Grab- und Gedenkstätte |
Der jüdische
Friedhof -
nördlicher Bereich |
Blick über den
jüdischen Friedhof
mit der neuen Gedenkstätte |
Vor der
Gedenkfeier - links
Rabbiner Puschkin (Esslingen) |
Das
Foto oben in hoher Auflösung |
Das
Foto oben in hoher Auflösung |
Das
Foto oben in hoher Auflösung |
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Anzünden
der Gedenkkerzen durch Rabbiner Puschkin mit Gemeindeglied
(links) und Landesrabbiner Wurmser entlang der neuen
Namensgedenktafeln |
Rabbiner
Yehuda Pushkin
(Esslingen)
beim Vortrag von Psalm 33 |
Kantor Mozes,
Landesrabbiner
Wurmser, OB Dr. Zieger und
Stadtarchivar Dr. Halbekann |
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Oberbürgermeister
Dr. Jürgen Zieger |
Landesrabbiner
Netanel Wurmser |
Rechts
Kantor Arie Mozes
(IRGW Stuttgart) |
Gedenken der
Rabbiner und
OB Dr. Zieger |
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Steine
werden nach jüdischem Brauch durch die Anwesenden auf die Grabplatten
gelegt |
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Gedenkkerzen
aus Israel mit Steinen auf den Grabplatten |
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Artikel zur Geschichte des Friedhofes
Die Mehrheit der Esslinger Juden ist mit der Nichtanlegung
eines separaten jüdischen Friedhofes einverstanden -
die Israelitische Oberkirchenbehörde fordert einen separaten Platz (Februar
1867)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. Februar 1867: "In
Esslingen hat die Stiftungsverwaltung die Ablösung der ihr
obgelegenen Beschaffung und Erhaltung von Begräbnisplätzen angemeldet;
damit traf ein Gesuch der israelitischen Gemeinde zusammen, um Beschaffung
eines neuen Begräbnisplatzes, da der seitherige - aus gesundheitspolizeilichen
Rücksichten verlassen werden muss. Der Gemeinderat ließ sich auf die
Ablösung ein, um den Begräbnisplätzen ihren reinbürgerlichen Charakter
zu geben und den nichtchristlichen Bürgern die erforderlichen Gräber
einräumen zu können. Alle Einwohner sollten die Erlaubnis zur Erwerbung
von Familiengräbern oder zum Verkaufen der Übergehens einzelner Gräber
haben, wenn die Reihe der Wiederbenützung daran käme. Mit diesem
Beschluss war die große Mehrzahl der Israeliten, nicht aber die Israelitische
Oberkirchenbehörde in Stuttgart einverstanden, welche an der
Forderung festhielt, dass die beerdigten Leichnahme nie mehr berührt
werden dürfen. Auch ein erneuertes Gesuch der israelitischen Gemeinde um
Einräumung eines besonderen, oder mindestens innerhalb des allgemeinen
Friedhofs umzäunten Begräbnisplatzes hat der Stadtrat abgewiesen,
obgleich einige der Stadträte auch dieses Gesuch bedingt unterstützt
hatten. Die Majorität hielt an dem angeblichen Grundsatz der Gleichheit
fest und fürchtete die Unantastbarkeit des israelitischen
Begräbnisplatzes bei Weganlagen und dergleichen. Anmerkung der Redaktion:
Hoffentlich werden die Israeliten ihr Recht auf einen eigenen,
unantastbaren Friedhof nicht aufgeben. |
"Der Stadt will auf dem Totenfelde kein Ghetto dulden..." (Mai 1867)
Artikel
in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom 15. Mai 1867: "Aus
Württemberg, im Mai (1867). Die drei größten ehemaligen
Reichsstädte Württembergs Ulm, Heilbronn und Esslingen, die durch ihre
Judenhetzen und Vertreibungen ihrer Mitbürger berüchtigt waren,
beherbergen jetzt große Judengemeinden. In Ulm haben die dortigen
Israeliten ein Haus um 30.000 Gulden gekauft, um an dessen Stelle einen
israelitischen Tempel zu errichten. In Heilbronn wird eben ein
jüdischer Friedhof angelegt, in Esslingen fällt der bisherige
Friedhof in den städtischen Bauplan und muss geschlossen werden. Der
Stadtrat will der jüdischen Gemeinde das Recht einräumen, ihre Toten in
dem allgemeinen städtischen, bis jetzt spezifisch-christlichen Friedhof
zu beerdigen, die Juden aber wollen einen besonders abgeteilten Raum, und
der Stadtrat will auf dem Totenfelde kein Ghetto dulden. Die Frage ist von
der rituellen Seite noch nicht erledigt, man ist auf die Entscheidung
gespannt, da Gutachten von Rabbinen eingefordert sind." |
Das Oberamt anerkennt das Recht der jüdischen Gemeinde auf einen eigenen
Friedhof (September 1867)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. September 1867:
"Esslingen. Das Königliche Oberamt hat entschieden, dass die
Gemeinde Esslingen schuldig sei, den Israeliten einen besonderen
Begräbnisplatz, worüber in diesen Blättern seinerzeit Bericht erstattet
wurde, einzuräumen, weil ihr Kultus ihnen verbiete, von dem Anerbieten
Gebrauch zu machen, ihre Toten auf dem für alle hiesigen Einwohner
eingeräumten Friedhof zu beerdigen. Der Gemeinderat hat den Rekurs gegen
diese Entscheidung angemeldet. Sollte die Entscheidung des Königlichen
Oberamts auch von den höheren Instanzen bestätigt werden, so hat
dieselbe für die übrigen Gemeinden des Landes, wenn nicht rückwirkend,
so doch für die Zukunft finanziell wichtige Folgen." |
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Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 22. Oktober 1867: "Aus Württemberg, im Oktober
(1867). Beifolgend ein Erlass des Königlichen Oberamts Esslingen, der von
großer Tragweite für die Israeliten Württembergs ist. Das Königliche
Oberamt Esslingen an das israelitische Kirchenvorsteheramt daselbst. Die
hiesige israelitische Gemeinde besitzt am Ende der mittleren Beutaustraße
einen besonderen Kirchhof, die Verlegung desselben ist jedoch, da er ganz
in der Nähe der Stadt und einiger neugebauter Häuser liegt, in Folge der
im Sommer vorigen Jahres stattgehabten Medizinalvisitation angeordnet
worden und es hat daher das israelitische Kirchenvorsteheramt den hiesigen
Gemeinderat um Überlassung eines abgesonderten Platzes auf dem hiesigen
allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde aber mit seinem Gesuch wiederholt
abgewiesen und den Israeliten die Benutzung des allgemeinen Friedhofs
eingeräumt. - Der Gemeinderat bestreitet nicht, dass die Schaffung eines
allgemeinen Begräbnisplatzes Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt
jedoch, dass es bei den Toten keinen Glaubensunterschied gebe, dass der
vorgeschützte Ritus kein kirchliches Gebot, sondern ein altes Herkommen,
sowie dass auf religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei,
und stellt Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller hiesigen
Einwohner als obersten Grundsatz auf, während das israelitische
Kirchenvorsteheramt bedauert von dem Anerbieten der Benutzung des
allgemeinen Begräbnisplatzes keinen Gebrauch machen zu können, da ihm
dies seine Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem dass das israelitische
Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte zu Schaffung eines abgesonderten
Platzes auf dem Kirchhof einen angemessenen Beitrag zu liefern, kam eine
Verständigung |
unter
den Parteien nicht zustande, und es haben daher dieselben um eine
oberamtliche Entscheidung darüber gebeten, ob die hiesige politische
Gemeinde verpflichtet sei, dem israelitischen Kirchenvorsteheramte einen
abgesonderten Begräbnisplatz zu schaffen; die Beitrags- respektive
Entschädigungsfrage wollte vorerst noch nicht in Betracht gezogen werden.
- Darüber dass die hiesige politische Gemeinde verpflichtet ist,
Begräbnisplätze herzustellen, ist kein Zweifel und wird dies von ihr
auch nicht bestritten, und sagt der Gemeinderat selbst, die Schaffung
allgemeiner Friedhöfe sei vorzüglich polizeilicher Natur und die
politische Gemeinde habe für richtige den polizeilichen Vorschriften
entsprechende Bestattung Sorge zu tragen; von dem bestehenden allgemeinen
christlichen Begräbnisplatz Gebrauch zu machen verbieten den Israeliten
ihre Ritualgesetze, welche trotzdem, dass die Israeliten den Christen in
politischer Beziehung gleichgestellt sind, dennoch zu achten und
einzuhalten sind, wie denn auch die israelitische Oberkirchenbehörde sich
entschieden dahin ausgesprochen hat, dass ein besonderer Platz auf dem
christlichen Friedhof zur Begräbnisstätte für Israeliten nur unter der
Bedingung benutzt werden dürfe, wenn dieser Platz durch eine Mauer, einen
lebendigen Zaun, oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum
abgegrenzt werde, es ist deshalb den Israeliten nciht möglich, den
allgemeinen Friedhof in der angebotenen Weise zu benutzen, und kann der
israelitischen Gemeinde so wenig wie einer Privatperson aus
sanitätspolizeilichen Gründen überlassen werden, die Toten zu begraben
an einem Orte, wo sie wollen. Es wird deshalb erkannt:
1. Die hiesige Stadtgemeinde für verpflichtet zu erklären, den
Israeliten einen abgesonderten Platz, sei es auf dem allgemeinen Friedhof
oder anderswo, zur Bestattung ihrer Toten einzuräumen, und
2. die Tragung der 1 fl. betragenden Erkenntnissportel dem hiesigen
Gemeinderat zuzuschicken.
Esslingen, 12. August 1867. Königliches Oberamt. Baur. Dem Vernehmen
nach hat der Stadtrat Rekurs an die Königliche Kreisregierung
eingereicht." |
Ausführliche Darstellung der Problematik und
Wiedergabe des Urteils des Oberamt (Dezember 1867)
Artikel
in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom 1. Dezember 1867: "In
Esslingen ist der israelitische Friedhof in der nächsten Nähe der Stadt;
die Sanitätspolizei ordnete die Schließung des Friedhofes an und die
Israeliten verlangten als Äquivalent einen geeigneten Platz für die Ruhestätte
ihrer Toten. Der Stadtrat erklärte, der allgemeine christliche Friedhof
stehe auch den Israeliten offen und sie können ihre Leichen dort in
fortlaufender Reihe der Verstorbenen beerdigen. Ein Teil der Israeliten in
Esslingen wollte dieses Erbieten ohne religiöse Skrupel annehmen; eine
Minorität aber protestierte dagegen und die Sache kam vor die
israelitische Oberkirchenbehörde zur Entscheidung. Diese
entschied:
1. dass das Ausgraben von Leichenüberresten bei Israeliten nie und
nirgends gestattet;
2. dass das Anerbieten eines besonderen Platzes auf dem christlichen
Friedhofe anzunehmen sei, wenn dieser Platz durch eine Mauer oder einen
lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt
ist. |
Auf
diese Entscheidung der königlichen Oberkirchenbehörde hat das
zuständige Oberamt folgenden Bescheid gegeben.
Abschrift. Königliches Oberamt Esslingen, den 6./12. August 1867.
Die hiesige israelitische Kirchengemeinde besitzt am Ende der mittleren
Beitaustraße einen besonderen Kirchhof, die Verlegung desselben ist
jedoch, da er ganz in der Nähe der Stadt und einiger neu gebauter Häuser
liegt, in Folge der im Sommer vorigen Jahres stattgehabten
Medizinalvisitation angeordnet worden, und es hat daher das israelitische
Kirchenvorsteheramt den hiesigen Gemeinderat um Überlassung eines
abgesonderten Platzes auf dem hiesigen allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde
aber mit seinem Gesuche wiederholt abgewiesen und den Israeliten die
Benützung des allgemeinen Friedhofes eingeräumt.
Der Gemeinderat bestreitet nicht, dass die Schaffung eines allgemeinen
Begräbnisplatzes Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt jedoch, dass
es bei den Toten keinen Glaubensunterschied gebe, dass der vorgeschützte
Ritus kein kirchliches Gebot, sondern ein altes Herkommen, sowie, dass auf
religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei, und stellt
Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller hiesigen Einwohner als
obersten Grundsatz auf, während das israelitische Kirchenvorsteheramt
bedauert, von dem Anerbieten der Benützung des allgemeinen
Begräbnisplatzes keinen Gebrauch machen zu können, da ihm dies seine
Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem, dass das israelitische
Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte, zur Schaffung eines
abgesonderten Platzes auf dem Kirchhofe einen angemessenen Beitrag zu
liefern, kam eine Verständigung unter Parteien nicht zustande und es
haben daher dieselben um eine oberamtliche Entscheidung darüber gebeten,
ob die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, dem israelitischen
Kirchenvorsteheramt einen abgesonderten Begräbnisplatz zu schaffen; die
Beitrags- respektive Entschädigungsfrage wollte vorerst noch nicht in
Betracht gezogen werden.
Darüber, dass die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei,
Begräbnisplatze herzustellen, ist kein Zweifel, und wird dies von ihr
auch nicht bestritten und sagt der Gemeinderat selbst, die Schaffung
allgemeiner Friedhöfe sei vorzüglich polizeilicher Natur und die
politische Gemeinde habe für richtige, den polizeilichen Vorschriften
entsprechende Bestattung von Leichnamen Sorge zu tragen, von dem
bestehenden allgemeinen christlichen Begräbnisplatz Gebrauch zu machen, verbieten
den Israeliten ihre Ritualgesetze, welche trotzdem, dass die Israeliten
den Christen in politischer Beziehung gleichgestellt sind, dennoch zu
achten und einzuhalten sind, wie denn auch die israelitische
Oberkirchenbehörde sich entschieden dahin ausgesprochen hat, dass ein
besonderer Platz auf dem christlichen Friedhofe zur Begräbnisstätte für
Israeliten nur unter der Bedingung benützt werden dürfe, wenn dieser
Platz durch eine Mauer, einen lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise
von dem übrigen Raum abgegrenzt werde, es ist deshalb den Israeliten
nicht möglich, den allgemeinen Friedhof in der angebotenen Weise zu
benützen und kann der israelitischen Kirchengemeinde so wenig wie einer
Privatperson aus sanitätspolizeilichen Gründen überlassen werden, die
Toten zu begraben an einem Orte, wo sie wollen. Es wird deshalb erkannt:
1. die hiesige Stadtgemeinde für verpflichtet zu erklären, den
Israeliten einen abgesonderten Platz, sei es auf dem allgemeinen Friedhof
oder anderswo zur Bestattung ihrer Toten einzuräumen, und
2. die Tragung der 1 Gulden betragenden Erkenntnissportel dem hiesigen
Gemeinderate zuzuscheiden. Königliche Oberamt. Baur.
Der Magistrat in Esslingen hat Berufung an die königliche Kreisregierung
eingelegt, wir werden später das Resultat derselben mitteilen. Bei der
Beratung des Budgets des Kultusministeriums hat dasselbe 2.000 Gulden für
Kultuszwecke der Israeliten mehr erigiert, im Ganzen 9.600 Gulden; die
Rabbinen des Landes erhalten neben ihren Alterszulagen je 100 Gulden
jährliche Aufbesserung ihrer Gehalte." |
Die Kreisregierung beschließt einen Kompromissvorschlag (Mai 1869)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Mai 1869: "Esslingen
am Neckar. Auch der 'Israelit' hat seinerzeit darüber berichtet, dass
das Königliche Oberamt dahier die politische Stadtgemeinde verurteilt
hat, die Kosten der Anlage eines israelitischen Friedhofs auf die
Stadtkasse zu übernehmen. Die Königliche Kreisregierung für den
Neckarkreis hat auf den Rekurs der bürgerlichen Kollegien eine
Entscheidung gegeben, welche in der öffentlichen Gemeinderats- und
Bürgerausschusssitzung vom 11. Mai dieses Jahres verlesen wurde. Der
Regierungserlass sagt: 1) Nach einer Medizinalrezess-Visitation dürfen in
dem bisherigen israelitischen Kirchhof wegen der unmittelbaren Nähe von
Wohnhäusern keine Leichen mehr begraben werden; 2) habe die politische
Gemeinde für Begräbnisplätze für ihre Angehörigen zu sorgen; 3) sei
es nach dem israelitischen Kirchenritual nicht gestattet, die
israelitischen Toten neben anderen zu begraben, vielmehr müssen sie einen
abgesonderten Begräbnisplatz haben; 4) könne die israelitische
Kirchengemeinde dagegen keinen größeren Platz beanspruchen, als sich
für ihre Angehörigen im Verhältnis zu den übrigen Einwohnern
Esslingens unter Zugrundlegung einer 20jährigen Umgrabungsperiode ergebe,
obwohl nach dem israelitischen Kirchengesetz eine Umgrabung nie gestattet
ist. In Anbetracht dieser Umstände erkennt die Königliche
Kreisregierung, a) dass die Stadt Esslingen verbunden sei, für einen
abgesonderten Kirchhof der Israeliten für so viel Gräber zu sorgen, als
bei einer 20jährigen Umgrabungsperiode nötig seien, für weiter
benötigten Platz wegen Nichtgestattung der Umgrabung habe die
israelitische Kirchengemeinde selbst zu sorgen; b) dass letztere Kosten
der Umfriedigung zu tragen habe. Der Antrag der Kommission für innere
Verwaltung, es solle nun eine Kommission zusammentreten, um das Weitere
mit der israelitischen Kirchengemeinde auf Grund obigen Erlasses
einleiten, wird zum Beschluss erhoben.
Ein Gemeinderatsmitglied gab seine verneinende Abstimmung zu Protokoll, da
ihm die Konsequenzen dieses Beschlusses bedenklich erschienen, indem
hiernach jede religiöse Genossenschaft einen besonderen Kirchhof
beanspruchen könne, sobald in ihrem Ritual das Begraben ihrer Toten auf
dem allgemeinen Begräbnisplatze verboten wäre." |
Lage der jüdischen Friedhöfe in Esslingen
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Lage der jüdischen Friedhöfe in Esslingen
(durch
Pfeile markiert; der rechte Pfeil bezeichnet den
neuen jüdischen
Friedhof im Ebershaldenfriedhof)
(Topographische Karte aus den 1970er-Jahren) |
Lage des jüdischen Friedhofes
innerhalb des
Ebershaldenfriedhofes in Esslingen auf dem dortigen
Stadtplan:
oben anklicken: der Link zeigt die Lage des "Ebershaldenfriedhofes"
an.
Der
jüdische Teil ist nicht gesondert eingetragen |
Fotos
Neuere Fotos
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 12.8.2003)
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Blick über den Friedhof |
Teilansicht |
Grabstein für Anna Rothschild
geb. Stern,
die erste Ehefrau des Waisenhausleiters
Theodor Rothschild |
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Das älteste Grabmal für den
Lehrer
und Vorbeter Mayer Levi
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Das jüngste Grabmal für
Joseph London (geb. Lauchheimer)
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Grabmal für den Handschuhfabrikanten
Daniel Jeitteles und seine Frau
Rosalie geb. Hirsch |
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Grabreihe mit steinernem Buch
als
Grabmal (Buchdruckerfamilie Harburger) |
Teilansicht des Friedhofes |
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Gräber von KZ-Häftlingen aus dem
KZ
Echterdingen mit
Grab- und Denkmal |
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Grab-
und Denkmal (Stern) für die
hier beigesetzten KZ-Häftlinge |
Inschrift des Grabmales für
die KZ-Häftlinge |
Ältere Fotos
(Fotos: Hahn, entstanden Mitte der 1980er-Jahre und Anfang
der 1990er-Jahre)
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Blick über den neuen jüdischen Friedhof
im Frühling; der
Magnolienbaum wächst
über dem Gräberfeld der KZ-Häftlinge
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Ähnliche Ansicht im Winter; rechts ist
ein Teil des Grab-
und Denkmales
(Stern) für die hier beigesetzten
KZ-Häftlinge
sichtbar |
Blick über den Friedhof |
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Eine der Gräberreihen |
Teilansichten des Friedhofes |
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Inschrift des Grab- und Gedenksteines
für die hier
beigesetzten KZ-Häftlinge |
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Einzelne Presseberichte
Dezember 2007:
Forschungen über die auf dem Friedhof
beigesetzten KZ-Häftlinge |
Artikel von Dagmar Weinberg in der
"Esslinger Zeitung" vom 13. Dezember 2007: "Den Toten
ihre Namen wiedergegeben.
Esslingen: Heute vor 63 Jahren wurden im Krematorium KZ-Häftlinge
eingeäschert..."
Link zum
Artikel (als pdf-Datei eingestellt) |
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Links und Literatur
Links:
Quellen:
Literatur:
| Joachim
Hahn: Jüdisches Leben in Esslingen. Geschichte, Quellen und
Dokumentation. Esslinger Studien. Schriftenreihe Bd. 14. (Hg. vom
Stadtarchiv Esslingen am Neckar). Sigmaringen 1994. ISSN 0425-3086.
Das Buch enthält eine vollständige Dokumentation der beiden jüdischen
Friedhöfe Esslingen und Aufnahme einer 1862-1873 erstellten Dokumentation des
alten jüdischen Friedhofes von Mayer Levi. |
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Friedhof nächster Friedhof
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