Jeder Bischof ist in seiner Diözese zugleich oberster Richter und hat sein eigenes Gericht für kirchliche Angelegenheiten. Der Bischof übt seine richterliche Gewalt nicht selbst aus, sondern er überträgt sie an seinen Gerichtsvikar oder Offizial. Von der Amtsbezeichnung des Offizials leitet sich der Name des kirchlichen Gerichtes ab: das Bischöfliche Offizialat.
Eine Scheidung, wie sie aus dem staatlichen Bereich bekannt ist, gibt es kirchlich nicht. Die katholische Kirche betrachtet die christliche Ehe als Sakrament und als unauflöslich.
Nach einer gescheiterten Ehe besteht aber die Möglichkeit in einem kirchlichen Eheverfahren überprüfen zu lassen, ob die Partner durch die erste Eheschließung weiterhin miteinander verbunden sind oder ob sie noch einmal kirchlich heiraten können. Diese Eheverfahren werden beim Bischöflichen Offizialat geführt.
Wenn Sie an einem kirchlichen Eheverfahren Interesse haben, so können Sie nach telefonischer Terminabsprache mit einem Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gerne ein kostenloses Beratungsgespräch führen.
Das kirchliche Recht verfügt über ein eigenes Kirchliches Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici von 1983, in dem Sie die Bestimmungen des Eherechtes und des Prozessrechtes nachlesen können.
Offizial Dr. iur. can. Norbert Weis
Offizialatsoberrätin i.K. Dr. theol. Hildegard Grünenthal, Diözesanrichterin
Pfarrer lic. iur. can. Steffen Roth, Diözesanrichter
Pfarrer Dr. theol. Georg Müller, Diözesanrichter
Dr. theol. Christian Huber, Ehebandverteidiger
Dr. theol. Thomas Stubenrauch, Ehebandverteidiger
Martina Röther, Notarin
Anett Forker, Sekretärin
Postadresse:
Bischöfliches Offizialat,
67343 Speyer
Hausanschrift:
Bischöfliches Offizialat,
Kleine Pfaffengasse 16,
67346 Speyer
Tel.: 06232 102 245
Fax: 06232 102 570
E-Mail: offizialat@bistum-speyer.de